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Urteil Strafanzeige gegen den Vermieter nicht immer Kündigungsgrund
Schlagworte
Strafanzeige gegen den Vermieter nicht immer Kündigungsgrund
Leitsatz
Eine Strafanzeige gegen den Vermieter ist noch kein zur Kündigung berechtigender Verstoß gegen die mietvertragliche Treueverpflichtung, wenn der Mieter lediglich eine unzutreffende rechtliche Würdigung vornimmt und sich selbst als Opfer einer Straftat ansieht.
(Leitsatz der Redaktion)
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