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BVerwG 3 B 68.12 - Berufliche Rehabilitierung; Verfolgungszeit; höherwertiger Beruf; langjährige BerufserfahrungLeitsatz: 1. Die Regelungen des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes knüpfen - auch bei der Festlegung des Endes der Verfolgungszeit - an die berufliche Tätigkeit an, die vom Verfolgten zum Zeitpunkt des Eintritts der Verfolgung ausgeübt wurde. 2. Das Tatbestandsmerkmal der „langjährigen Berufserfahrung" setzt voraus, dass der höherwertige Beruf während eines Zeitraumes ausgeübt wurde, der ausreicht, um die theoretischen und praktischen Fähigkeiten für eine vollwertige Berufsausübung auch ohne vorgeschriebene Ausbildung zu vermitteln. In der Regel ist davon auszugehen, dass dafür eine Zeitraum erforderlich ist, welcher der doppelten Regelausbildungszeit bzw. der doppelten Regelstudienzeit entspricht. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG03.06.2013
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BVerwG 4 B 3.13 - Einzelhandelsausschluss; Gewerbegebiet; Rechtfertigung; Dienstleistungs-RichtlinieLeitsatz: Planungsrechtlich bewirkte Beschränkungen der Standorte von Einzelhandelsbetrieben aus Gründen der Stadtentwicklung und des Verbraucherschutzes sind grundsätzlich zulässig und stehen nicht im Widerspruch zu Unionsrecht.BVerwG30.05.2013
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BVerwG 8 B 70.12 - Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Vermutungsregel; Überzeugungsgrundsatz; richterliche Aufklärungspflicht; Restitutionsklage; Restitutionsgrund; Beweislast für verfolgungsbedingten Vermögensverlust; Beweiswert; Urkundenechtheit; SelektionsverbotLeitsatz: 1. Im Anwendungsbereich des § 1 VermG geht zwar die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, grundsätzlich zu ihren Lasten. Dies gilt aber dann nicht, wenn das Gesetz selbst - wie im Fall des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG - eine besondere Regelung trifft. 2. Zugunsten des Berechtigten wird ein verfolgungsbedingter Vermögensverlust nach Maßgabe des II. Abschnitts der Anordnung BK/O (49) 180 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 26. Juli 1949 (VOBI. für Groß-Berlin I S. 221) vermutet. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG16.05.2013
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BVerwG 3 C 19.12 - Vermögenszuordnung; öffentliche Wege und Gräben; kommunales Finanzvermögen; kommunales Verwaltungsvermögen; Zuordnungsbescheid; Zuordnungsverfahren; Rücknahmeermessen; Zwei-Jahres-Frist; Bestandskraft; Zustellung; Verfahrensbeteiligung; Zuordnungsanspruch; Zuordnungsprätendent; Treuhandanstalt; Zuordnungsbehörde; Verwirkung; Stichtage; Nutzungsverhältnisse; Einigung über die Zuordnung; SammelzuordnungLeitsatz: Die Zwei-Jahres-Frist des § 2 Abs. 5 Satz 1 VZOG beginnt auch bei der Heranziehung dieser Vorschrift im Rahmen einer Ermessensentscheidung nach § 48 VwVfG mit der Bestandskraft des zurückzunehmenden Zuordnungsbescheides (Bestätigung des Beschlusses vom 8. März 2010 - BVerwG 3 B 8.10 - ZOV 2010, 148).BVerwG25.04.2013
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BVerwG 8 B 81.12 - Ausschlussfrist; JCC als fiktiver Rechtsnachfolger des Verfolgten; NachsichtgewährungLeitsatz: 1. Die Ausschlussfrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. 2. Mit dem Wiedergutmachungsgebot schweren NS-verfolgungsbedingten Unrechts sowie mit Art. 14 GG ist es vereinbar, dass gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 VermG die JCC als Rechtsnachfolgerin von Ansprüchen nach dem Vermögensgesetz gilt, soweit Ansprüche von jüdischen Berechtigten im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG oder deren Rechtsnachfolger nicht geltend gemacht oder nicht vor Ablauf der Anmeldefrist angemeldet werden. 3. Die Anmeldefrist des § 30 a VermG ist eine materiell-rechtlich wirkende Ausschlussfrist, die keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zulässt. 4. Nur ausnahmsweise ist eine Nachsichtgewährung möglich, wenn die Fristversäumung infolge höherer Gewalt eingetreten ist und die Anmeldung unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses vorgenommen wurde oder die mit der Fristversäumung verbundenen Rechtsfolgen wegen der Umstände des Einzelfalls eine besondere, durch den Zweck der Frist nicht zu rechtfertigende Härte für den Berechtigten bedeutet. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG24.04.2013
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BVerwG 3 PKH 14.12 - Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; faktische Enteignung; EnteignungsexzessLeitsatz: 1. Der auf die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung durchschlagende Restitutionsausschluss gilt selbst für Enteignungsmaßnahmen deutscher Stellen, bei denen die einschlägigen Rechtsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder nach rechtsstaatlichen Maßstäben willkürlich angewendet worden sind. 2. Für den faktischen Enteignungsbegriff des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG kommt es auf Wirksamkeit oder Rechtmäßigkeit der enteignenden Maßnahme nicht an. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG22.04.2013
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BVerwG 5 B 62.12 - Singularentschädigung; Einzelrestitution von Betriebsgrundstücken; weggeschwommenes GrundstückLeitsatz: 1. Der Anspruch auf gesonderte Entschädigung für das Betriebsgrundstück durchbricht den in § 3 Abs. 1 Satz 3 Teilsatz 1 VermG verankerten Grundsatz der Konnexität zwischen Schädigungstatbestand und Restitution und erweitert den ergänzend zur Unternehmensrestitution bzw. Unternehmensentschädigung nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG gewährten Anspruch auf Einzelrestitution dieses Grundstücks. 2. Für den Anspruch auf ergänzende Einzelrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG ist es ausreichend, dass der Vermögensgegenstand nicht mehr zum Unternehmensvermögen gehört, ohne dass es auf die Umstände, aufgrund deren der einzelne Vermögensgegenstand aus dem Unternehmen ausgeschieden ist, oder den Zeitpunkt des Ausscheidens ankommt. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG18.04.2013
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BVerwG 4 CN 2.12 - Außenbereich; Windenergieanlagen; Regionalplan; Vorrang- und Eignungsgebiete für Windenergienutzung; Konzentrationsflächenplanung; „harte“ Tabuzonen; „weiche“ Tabuzonen; Potentialflächen; Abwägungsgebot; Planungsschadensrecht; Entschädigungsansprüche; VerhinderungsplanungLeitsatz: Scheidet ein Träger der Regionalplanung bei der Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen „harte" und „weiche" Tabuzonen aus dem Kreis der für die Windenergienutzung in Betracht kommenden Flächen (Potentialflächen) aus, muss er sich zur Vermeidung eines Fehlers im Abwägungsvorgang den Unterschied zwischen den beiden Arten der Tabuzonen bewusst machen und ihn dokumentieren. Die Nachteile einer Planung für Planunterworfene sowie die Tatsache und der mögliche Umfang hierfür zu leistender Entschädigungen sind im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Entschädigungsansprüche nach dem Planungsschadensrecht scheiden aus, wenn mit einer Konzentrationsflächenplanung Vorrang- und Eignungsgebiete (hier: für die Windenergienutzung) aus einem früheren Regionsplan nicht „weggeplant" werden (wie Urteil vom 27. Januar 2005 - BVerwG 4 C 5.04 - BVerwGE 122, 364 <369 f.>).BVerwG11.04.2013
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BVerwG 4 C 13.11 - Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung; Abwägungsgebot; Planungskonzept; Einzelhandelskonzept; Zentrenkonzept; zentrenrelevante Sortimente; zentrenschädliche Sortimente; Hauptsortiment; Randsortiment; Nebensortiment; Versorgungszentrum; Stärkung von Versorgungszentren; Schutz von VersorgungszentrenLeitsatz: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB setzt der Bauleitplanung eine erste, wenn auch strikt bindende Schranke, die lediglich grobe und einigermaßen offensichtliche Missgriffe ausschließt. Sie betrifft die generelle städtebauliche Erforderlichkeit der Planung, nicht hingegen die Einzelheiten einer konkreten planerischen Lösung. Der Planungsträger kann sich zur städtebaulichen Rechtfertigung von Einzelhandelsausschlüssen in einem Bebauungsplan zum Zwecke der Stärkung oder des Schutzes von Versorgungszentren auf kommunale Planungskonzepte beziehen. Das gilt auch, wenn deren Grundsätze im Bebauungsplan nur zum Teil umgesetzt werden, solange die Bauleitplanung jedenfalls geeignet ist, einen Beitrag zur Förderung des Planungskonzepts zu leisten, und die nur teilweise Umsetzung das Planungskonzept nicht konterkariert.BVerwG27.03.2013
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BVerwG 4 C 15.11 - Blockhütte; nicht überbaubare Grundstücksfläche; Ausschluss von Gebäuden als Nebenanlagen; Bebauungsplan; Sondergebiet Hotel; Bestimmtheit; städtebauliche Rechtfertigung; Abwägungsgebot; Siebenjahresfrist; Abwägungsergebnis; verfassungsrechtliche KorrekturLeitsatz: Rechtsgrundlage für eine Festsetzung in einem Bebauungsplan, wonach Gebäude als Nebenanlagen i.S.v. § 14 BauNVO auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig sind, ist § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO. § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO ist eine abschließende Regelung für die Zulassung von Nebenanlagen i.S.v. § 14 BauNVO auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen.BVerwG21.03.2013