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Urteil Einzelhandelsausschluss
Schlagworte
Einzelhandelsausschluss; Gewerbegebiet; Rechtfertigung; Dienstleistungs-Richtlinie
Leitsatz
Planungsrechtlich bewirkte Beschränkungen der Standorte von Einzelhandelsbetrieben aus Gründen der Stadtentwicklung und des Verbraucherschutzes sind grundsätzlich zulässig und stehen nicht im Widerspruch zu Unionsrecht.
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