Urteil Verfolgungsbedingter Vermögensverlust
Schlagworte
Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Vermutungsregel; Überzeugungsgrundsatz; richterliche Aufklärungspflicht; Restitutionsklage; Restitutionsgrund; Beweislast für verfolgungsbedingten Vermögensverlust; Beweiswert; Urkundenechtheit; Selektionsverbot
Leitsätze
1. Im Anwendungsbereich des § 1 VermG geht zwar die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, grundsätzlich zu ihren Lasten. Dies gilt aber dann nicht, wenn das Gesetz selbst - wie im Fall des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG - eine besondere Regelung trifft.
2. Zugunsten des Berechtigten wird ein verfolgungsbedingter Vermögensverlust nach Maßgabe des II. Abschnitts der Anordnung BK/O (49) 180 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 26. Juli 1949 (VOBI. für Groß-Berlin I S. 221) vermutet.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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