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Suchergebnis Urteilssuche (481 - 490 von 613)
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6 C 16/13 - Kostenentscheidung bei Klagerücknahme wegen Zahlung kurz nach Einreichung der KlageLeitsatz: Die Kosten des Rechtsstreits sind dem Beklagten auch dann aufzuerlegen, wenn die Mietzahlungsklage zurückgenommen wird, weil die Forderung kurz vor Einreichung der Klage getilgt worden ist. (Leitsatz der Redaktion)AG Lichtenberg28.02.2013
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6 C 514/12 - Berliner Mietspiegel als qualifizierter Mietspiegel; Mieterhöhungsverlangen mit Vergleichswohnungen und Angabe der Mietspiegelwerte; bei Bruttomiete zusätzliche Angabe des BetriebskostenanteilsLeitsatz: 1. Begründet der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen mit Vergleichswohnungen, hat er zusätzlich die Werte eines qualifizierten Mietspiegels (hier: Berliner Mietspiegel 2011) mitzuteilen. 2. Bei einer Bruttomiete ist dazu auch der Betriebskostenanteil anzugeben; anderenfalls ist das Mieterhöhungsverlangen unwirksam. 3. Die zusätzliche Mitteilungspflicht der Mietspiegelwerte entfällt nicht deshalb, weil der Vermieter den Mietspiegel nicht für qualifiziert hält, da er eine deutlich bessere Wohnlage als „gut" nicht vorsieht. (Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg27.02.2013
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14 C 262/12 - Bürgschaft zusätzlich zur Barkaution; Übersicherung des VermietersLeitsatz: Gibt unaufgefordert ein Dritter dem Vermieter eine Bürgschaft, damit ein Wohnraummietvertrag mit dem Mietinteressenten zustande kommt, und wird dadurch der Mieter nicht erkennbar belastet, so ist die Bürgschaft nach Eintritt der Bedingung wirksam. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick26.02.2013
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24 C 56/12 - Vollstreckungsgegenklage wegen eines unbestimmten VollstreckungstitelsLeitsatz: Wird in einem Urteil auf Schadensbeseitigung (hier: durch Regenwasser beschädigter Dielenfußboden) der Schadensort und der zu beseitigende Schaden nicht ausreichend bezeichnet, kann der Schuldner die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung durch Vollstreckungsgegenklage geltend machen. (Leitsatz der Redaktion)AG Mitte21.02.2013
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17 C 377/12 - Betriebskostenabrechnung; Korrektur eines offensichtlichen versehentlich ausgewiesenen Guthabens des Mieters nach Ablauf der AusschlussfristLeitsatz: Bei einem offensichtlichen Versehen (hier: Ansatz der Heizkosten mit 0,00 € statt rechnerisch richtiger 1.474,57 € in der Betriebskostenabrechnung) kann der Vermieter auch noch nach Ablauf der Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB seine Abrechnung hinsichtlich des infolge des offensichtlichen Fehlers ausgewiesenen Guthabens des Mieters korrigieren. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick21.02.2013
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21 C 192/11 - Nicht abschließbare Badezimmertür und Backofen ohne Temperaturregelung unerheblicher Mangel; Nachbesserung der nach dem Abflussprinzip erstellten HeizkostenabrechnungLeitsatz: 1. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit, die zur Mietminderung nicht berechtigt, liegt vor, wenn die Badezimmertür nicht abschließbar ist und die Temperatur des Backofens nicht geregelt werden kann. 2. Eine nach dem Abflussprinzip vorgenommene Heizkostenabrechnung ist nur inhaltlich unrichtig, formell aber ordnungsgemäß, so dass sie auch nachträglich korrigiert werden kann. (Leitsätze der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg15.02.2013
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214 C 234/12 - Feststellungsinteresse für Mietminderung; Mieteranspruch auf Entfernung eines nachträglich angebauten Balkons der darüberliegenden WohnungLeitsatz: 1. Hat der Vermieter nicht nur vor der Wohnung des Mieters, sondern auch vor der darüberliegenden Wohnung einen Balkon anbauen lassen, kann der Mieter wegen einer nicht unerheblichen Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit (Verdunkelung) die Miete mindern (hier: 10 %). 2. Unzulässige Feststellungsklage bei möglicher Umstellung auf eine Leistungsklage. 3. Wegen Veränderung (Verschlechterung) der Mietsache im Gebrauchsbereich des Mieters kann Entfernung des Balkons der darüberliegenden Wohnung verlangt werden, nicht jedoch des Balkons vor der Wohnung des Mieters. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg13.02.2013
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15 C 552/11 - Mieterhöhungsverlangen; Orientierungsmerkmale; bevorzugte City-Lage; berücksichtigungsfähige Betriebskosten bei Bruttomieterhöhung; Dachrinnenreinigungskosten; Umlage von einzelnen Betriebskosten auch auf Garagen- bzw. StellplatzmieterLeitsatz: 1. Die Lage in Schlachtensee in der Nähe der S-Bahn ist keine „bevorzugte City-Lage" i.S.d. Berliner Mietspiegels 2011. 2. Der in der Bruttomiete enthaltene Betriebskostenanteil ist von dem die Zustimmung zur Mieterhöhung verlangenden Vermieter im Einzelnen darzulegen und zu beweisen. 3. Die Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen der Fallrohre der Dachrinne sind nicht als Betriebskosten umlagefähig. 4. Die Kosten der Straßenreinigung, des Hausmeisters, der Beleuchtung, der Müllabfuhr, der Gartenpflege, der Dachrinnenreinigung sowie des Niederschlagswassers sind auch auf die Garagen- und Stellplatzmieter umzulegen. (Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg29.01.2013
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216 C 154/12 - Keine Bindung für die Zukunft an Wohnungskategorie durch Zustimmung zu früherem MieterhöhungsverlangenLeitsatz: Stimmt der Mieter einem Mieterhöhungsverlangen zu, ist er nicht deswegen bei einem späteren Mieterhöhungsverlangen an die Einordnung der Wohnung in ein bestimmtes Mietspiegelfeld (Rasterfeld, Wohnwertmerkmale) gebunden. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg25.01.2013
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13 C 552/11 - Teile des Berliner Mietspiegels als einfacher Mietspiegel mit Indizwirkung; Entbehrlichkeit eines Sachverständigengutachtens; einzelne Wohnwertmerkmale nach der Orientierungshilfe; SternchenfelderLeitsatz: 1. Auch ein einfacher Mietspiegel mit geringer Zahl der erhobenen Mietwerte (hier: Feld G1 im Berliner Mietspiegel 2011) kann zur Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete vom Gericht herangezogen werden. 2. Ein Sachverständigengutachten ist nur einzuholen, wenn der Vermieter substantiierte Einwendungen gegen den Mietspiegel erhebt. Die Miethöhe von Vergleichswohnungen im selben Haus oder bei Neuvermietungen in bestimmten Stadtteilen reicht dafür nicht. 3. Einzelne Wohnwertmerkmale nach der Orientierungshilfe (unzureichende Elektroinstallation, Hängeboden, Grundofen als „Kamin", überfüllter Fahrradkeller).AG Tempelhof-Kreuzberg22.01.2013