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Urteil Bürgschaft zusätzlich zur Barkaution
Schlagworte
Bürgschaft zusätzlich zur Barkaution; Übersicherung des Vermieters
Leitsatz
Gibt unaufgefordert ein Dritter dem Vermieter eine Bürgschaft, damit ein Wohnraummietvertrag mit dem Mietinteressenten zustande kommt, und wird dadurch der Mieter nicht erkennbar belastet, so ist die Bürgschaft nach Eintritt der Bedingung wirksam.
(Leitsatz der Redaktion)
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