Urteil Feststellungsinteresse für Mietminderung
Schlagworte
Feststellungsinteresse für Mietminderung; Mieteranspruch auf Entfernung eines nachträglich angebauten Balkons der darüberliegenden Wohnung
Leitsätze
1. Hat der Vermieter nicht nur vor der Wohnung des Mieters, sondern auch vor der darüberliegenden Wohnung einen Balkon anbauen lassen, kann der Mieter wegen einer nicht unerheblichen Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit (Verdunkelung) die Miete mindern (hier: 10 %).
2. Unzulässige Feststellungsklage bei möglicher Umstellung auf eine Leistungsklage.
3. Wegen Veränderung (Verschlechterung) der Mietsache im Gebrauchsbereich des Mieters kann Entfernung des Balkons der darüberliegenden Wohnung verlangt werden, nicht jedoch des Balkons vor der Wohnung des Mieters.
(Leitsätze der Redaktion)
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