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Urteil Nicht abschließbare Badezimmertür und Backofen ohne Temperaturregelung unerheblicher Mangel
Schlagworte
Nicht abschließbare Badezimmertür und Backofen ohne Temperaturregelung unerheblicher Mangel; Nachbesserung der nach dem Abflussprinzip erstellten Heizkostenabrechnung
Leitsätze
1. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit, die zur Mietminderung nicht berechtigt, liegt vor, wenn die Badezimmertür nicht abschließbar ist und die Temperatur des Backofens nicht geregelt werden kann.
2. Eine nach dem Abflussprinzip vorgenommene Heizkostenabrechnung ist nur inhaltlich unrichtig, formell aber ordnungsgemäß, so dass sie auch nachträglich korrigiert werden kann.
(Leitsätze der Redaktion)
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