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65 S 419/10 - Beschädigte asbesthaltige Bodenfliesen als Mangel; VinylasbestLeitsatz: 1. Asbesthaltige Fußbodenfliesen stellen jedenfalls dann einen zur Minderung berechtigenden Mangel der Mietsache dar, wenn eine Gesundheitsgefährdung durch gelöste Fasern besteht, weil durch eine Beschädigung der Fußbodenfliesen die in der Fliese gebundenen Asbestfasern an den Bruchkanten freigesetzt werden können; ein neben der vorhandenen allgemeinen Belastung vorhandenes zusätzliches Gefahrenpotential durch Asbestfasern freisetzende gerissene oder gebrochene Fußbodenfliesen muss der Mieter jedenfalls nicht hinnehmen. 2. Beschädigte asbesthaltige Fußbodenfliesen stellen auch dann einen Mangel der Mietsache dar, wenn der Mieter Fliesen lediglich als Untergrund zur Verlegung eines Teppichbodens nutzt. Daraus lässt sich ohne weitere Anhaltspunkte keine Parteivereinbarung herleiten, wonach der Mieter gegenüber dem Vermieter darauf verzichtet, dass gebrochene Fußbodenplatten auszutauschen und fachgerecht zu entsorgen sind. 3. Bei Fliesenbrüchen/Fliesenrissen aufgrund der Belastung durch ein aufstehendes Regal handelt es sich jedenfalls dann, wenn sie nicht in pflichtwidriger Weise durch Lagerung besonders schwerer Sachen verursacht wurden, um Folgen eines üblichen Mietgebrauchs der Wohnung, die dem Mieter nicht angelastet werden können; Bodenfliesen müssen so beschaffen sein, dass auch ein Regal aufgestellt werden kann, ohne dass die Fußbodenfliesen brechen. 4. Zur Höhe der angemessenen Minderung der Miete für die Gebrauchsbeeinträchtigung durch gerissene Asbestfliesen (hier: 10 % Minderung für eine gerissene Asbestfliese). (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin16.01.2013
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67 S 346/12 - Mieterhöhungsverlangen; Orientierungsmerkmal „schlechter Schnitt” auch schon bei einem gefangenen ZimmerLeitsatz: Das Orientierungsmerkmal „schlechter Schnitt" ist auch dann gegeben, wenn in einer Zweizimmerwohnung das kleine Schlafzimmer von der Küche abgeht. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin16.01.2013
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12 O 317/11 - Darlegungslast für behauptete Restschuldbefreiung nach englischem InsolvenzrechtLeitsatz: 1. Für eine Vollstreckungsgegenklage, die auf eine ausländische Restschuldbefreiung gestützt wird, müssen fremdsprachige Urkunden im Original und in deutscher Übersetzung eines nach § 142 Abs. 3 ZPO autorisierten Dolmetschers eingereicht werden. Erforderlich ist weiter eine Angabe der ausländischen Rechtsnormen, auf die die Klage gestützt wird, nebst Übersetzung. 2. Die „discharge from bankruptcy" nach englischem Insolvenzrecht ist mit der Restschuldbefreiung nach deutschem Recht nicht vergleichbar (Bestätigung von LG Berlin GE 2012, 269). (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin10.01.2013
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12 O 133/12 - Verjährung von Herausgabeansprüchen eines Dritten nach Ende des Mietverhältnisses; an Mieter überlassene EinrichtungsgegenständeLeitsatz: Gegen den Vermieter gerichtete Herausgabeansprüche eines Dritten, der einem Mieter Einrichtungsgegenstände überlassen hat, verjähren in sechs Monaten. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin10.01.2013
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67 S 523/11 - Konkludenter Abschluss eines Mietvertrages bei Eigentumswechsel und nicht übergegangener VermieterstellungLeitsatz: Zu den Voraussetzungen für den konkludenten Abschluss eines Mietvertrages in Fällen des Eigentumsübergangs ohne Übergang der Vermieterstellung.LG Berlin10.01.2013
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162 C 939/13 - Parkettschäden durch HundekrallenLeitsatz: Hat der Vermieter die Haltung eines bestimmten Hundes gestattet, kann er sich auf Beschädigungen des Parketts auch dann nicht berufen, wenn der Formularmietvertrag eine entsprechende Haftung des Mieters vorsieht. (Leitsatz der Redaktion)AG Koblenz20.12.2013
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17 C 33/13 - Nachträgliche Zahlung bei fristgerechter Kündigung; Zahlungsverzug bei Direktüberweisung der Miete durch JobCenter; „milderes Licht“Leitsatz: 1. Eine hilfsweise ausgesprochene fristgerechte Kündigung wegen Mietrückstands wird durch nachträgliche Zahlung nicht unwirksam; nur in Ausnahmefällen kann der Vermieter wegen Rechtsmissbrauchs sich nicht darauf berufen. 2. Die Pflichtverletzung erscheint nicht im „milderen Licht" im Sinne der Rechtsprechung des BGH, wenn das Mietverhältnis nur wenige Jahre bestand und das JobCenter dem Mieter mitgeteilt hatte, dass die Miete künftig nicht mehr direkt an den Vermieter überwiesen werde. (Leitsatz der Redaktion)AG Lichtenberg19.12.2013
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9 C 202/12 - Konkludenter Verzicht auf Räumungsanspruch durch langes Zuwarten; verspäteter KostenvorschussLeitsatz: Wenn nach fristloser Kündigung und Einreichung einer Räumungsklage der Kostenvorschuss erst nach mehr als einem Jahr eingezahlt wird, kann ein stillschweigender Verzicht auf den Räumungsanspruch oder dessen Verwirkung angenommen werden. (Leitsatz der Redaktion)AG Mitte04.12.2013
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17 C 96/13 - Anspruch auf Auffüllung der Kaution; Wertverlust eines verpfändeten WertpapierguthabensLeitsatz: Verliert das als Kaution verpfändete Wertpapierguthaben (Anteilscheine an einem offenen Immobilienfonds) an Wert, ist der Mieter verpflichtet, die Sicherheit bis zur Höhe der mietvertraglich geschuldeten Kaution aufzufüllen. (Leitsatz der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg04.12.2013
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6 C 110/13 - Schriftform für Zustimmung zum MieterhöhungsverlangenLeitsatz: Die Zustimmung des Mieters zum Mieterhöhungsverlangen muss nicht zwingend schriftlich erteilt werden, sondern kann auch konkludent durch Zahlung des Erhöhungsbetrages erfolgen. (Leitsatz der Redaktion)AG Pankow/Weißensee02.12.2013