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Urteil Parkettschäden durch Hundekrallen
Schlagworte
Parkettschäden durch Hundekrallen
Leitsatz
Hat der Vermieter die Haltung eines bestimmten Hundes gestattet, kann er sich auf Beschädigungen des Parketts auch dann nicht berufen, wenn der Formularmietvertrag eine entsprechende Haftung des Mieters vorsieht.
(Leitsatz der Redaktion)
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