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Urteil Nachträgliche Zahlung bei fristgerechter Kündigung


Schlagworte

Nachträgliche Zahlung bei fristgerechter Kündigung; Zahlungsverzug bei Direktüberweisung der Miete durch JobCenter; „milderes Licht“

Leitsätze

1. Eine hilfsweise ausgesprochene fristgerechte Kündigung wegen Mietrückstands wird durch nachträgliche Zahlung nicht unwirksam; nur in Ausnahmefällen kann der Vermieter wegen Rechtsmissbrauchs sich nicht darauf berufen.

2. Die Pflichtverletzung erscheint nicht im „milderen Licht" im Sinne der Rechtsprechung des BGH, wenn das Mietverhältnis nur wenige Jahre bestand und das JobCenter dem Mieter mitgeteilt hatte, dass die Miete künftig nicht mehr direkt an den Vermieter überwiesen werde.

(Leitsatz der Redaktion)

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