« zurück zur Suche
Urteil Verjährung von Herausgabeansprüchen eines Dritten nach Ende des Mietverhältnisses
Schlagworte
Verjährung von Herausgabeansprüchen eines Dritten nach Ende des Mietverhältnisses; an Mieter überlassene Einrichtungsgegenstände
Leitsatz
Gegen den Vermieter gerichtete Herausgabeansprüche eines Dritten, der einem Mieter Einrichtungsgegenstände überlassen hat, verjähren in sechs Monaten.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat