« zurück zur Suche

Urteil Darlegungslast für behauptete Restschuldbefreiung nach englischem Insolvenzrecht


Schlagworte

Darlegungslast für behauptete Restschuldbefreiung nach englischem Insolvenzrecht

Leitsätze

1. Für eine Vollstreckungsgegenklage, die auf eine ausländische Restschuldbefreiung gestützt wird, müssen fremdsprachige Urkunden im Original und in deutscher Übersetzung eines nach § 142 Abs. 3 ZPO autorisierten Dolmetschers eingereicht werden. Erforderlich ist weiter eine Angabe der ausländischen Rechtsnormen, auf die die Klage gestützt wird, nebst Übersetzung.

2. Die „discharge from bankruptcy" nach englischem Insolvenzrecht ist mit der Restschuldbefreiung nach deutschem Recht nicht vergleichbar (Bestätigung von LG Berlin GE 2012, 269).

(Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (1 Monat)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
5,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
5,- € inkl. 7% MwSt. (= 0,33 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.