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Urteil Darlegungslast für behauptete Restschuldbefreiung nach englischem Insolvenzrecht


Schlagworte

Darlegungslast für behauptete Restschuldbefreiung nach englischem Insolvenzrecht

Leitsätze

1. Für eine Vollstreckungsgegenklage, die auf eine ausländische Restschuldbefreiung gestützt wird, müssen fremdsprachige Urkunden im Original und in deutscher Übersetzung eines nach § 142 Abs. 3 ZPO autorisierten Dolmetschers eingereicht werden. Erforderlich ist weiter eine Angabe der ausländischen Rechtsnormen, auf die die Klage gestützt wird, nebst Übersetzung.

2. Die „discharge from bankruptcy" nach englischem Insolvenzrecht ist mit der Restschuldbefreiung nach deutschem Recht nicht vergleichbar (Bestätigung von LG Berlin GE 2012, 269).

(Leitsätze der Redaktion)

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