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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Orientierungsmerkmal „schlechter Schnitt” auch schon bei einem gefangenen Zimmer
Leitsatz
Das Orientierungsmerkmal „schlechter Schnitt" ist auch dann gegeben, wenn in einer Zweizimmerwohnung das kleine Schlafzimmer von der Küche abgeht.
(Leitsatz der Redaktion)
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