Urteil Verlängerungsklausel
Schlagworte
Verlängerungsklausel; Wohnraum zu vorübergehendem Gebrauch; Nutzungsentschädigung; Schadensersatz wegen möglicher Nutzung der Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses; Einliegerwohnung
Leitsätze
1. Die Klausel, wonach sich der auf bestimmte Zeit abgeschlossene Wohnraummietvertrag jeweils um 6 Monate verlängert, wenn er nicht gekündigt wird, ist unwirksam.
2. Wohnraum gilt nur dann als zu vorübergehendem Gebrauch vermietet, wenn dieser Zweck im Vertrag zum Ausdruck gekommen ist.
3. Eine Wohnung, die nicht funktional in den Wohnbereich des Vermieters einbezogen worden ist, ist keine Einliegerwohnung.
4. Der Vermieter kann keine Nutzungsentschädigung verlangen, wenn er selbst von dem Fortbestand des Mietverhältnisses ausgeht und deswegen die vom Mieter angebotene Rückgabe der Wohnung zu einem früheren Zeitpunkt ablehnt.
(Leitsätze der Redaktion)
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