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VIII ZR 156/11 - Heizkostenabrechnung nicht nach Abflussprinzip; nur unter Einsatz des im Abrechnungszeitraum verbrauchten BrennstoffsLeitsatz: a) Heizkosten können nicht nach dem Abflussprinzip, sondern nur unter Ansatz des im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffs abgerechnet werden (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 49/07, GE 2008, 471 = NJW 2008, 1300). b) Die auf der Anwendung des Abflussprinzips beruhende Fehlerhaftigkeit einer Heizkostenabrechnung kann nicht durch eine Kürzung der auf die Nutzer entfallenden Kostenanteile nach § 12 Abs. 1 HeizkostenV ausgeglichen werden.BGH01.02.2012
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VIII ZR 335/10 - Betriebskosten; formelle Wirksamkeit der Abrechnung auch ohne Umlagevereinbarung; Vorschussvereinbarung durch einseitige Umlage im früher preisgebundenen AltbauLeitsatz: 1. Auch die Abrechnung von Betriebskosten, für die es an einer Umlagevereinbarung fehlt oder für die eine Pauschale vereinbart ist, kann formell wirksam sein. 2. Bestand nach § 14 MHG bis 31. Dezember 1997 die Möglichkeit, Betriebskosten im Sinne von § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung durch einseitige Erklärung für die Zukunft auf den Mieter umzulegen, kann der Vermieter nach Abrechnung von Betriebskosten und Erhebung von Vorauszahlungen die Vorschüsse auch erhöhen. (Leitsätze der Redaktion)BGH31.01.2012
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VIII ZR 277/11 - Kosten der Rechtsverfolgung; Anwaltsbeauftragung durch gewerblichen Großvermieter bei Kündigung wegen ZahlungsverzugsLeitsatz: Ein gewerblicher Großvermieter muss bei einfacher Sachlage die Erstmahnung des Mieters wegen säumiger Mietzahlung und die nachfolgende Kündigung durch das eigene kaufmännische Personal fertigen lassen; die Einschaltung eines Rechtsanwalts bedarf zusätzlicher Voraussetzungen. (Leitsatz der Redaktion)BGH31.01.2012
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VIII ZR 141/11 - Verjährung des Bereicherungsanspruchs des Mieters bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel; starrer Fristenplan; Kenntnis der Rechtsprechung und Verjährungsbeginn; Geldleistung für nicht geschuldete Schönheitsreparaturen; RückforderungLeitsatz: Eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage kann im Einzelfall dazu führen, dass eine Rechtsunkenntnis den Verjährungsbeginn (§ 199 Abs. 1 BGB) hinausschiebt. Aufgrund des Urteils des BGH vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 361/03, GE 2004, 1023 war jedoch geklärt, dass eine Schönheitsreparaturklausel mit einem „starren" Fristenplan keine rechtliche Grundlage für Geldleistungen darstellt, die der Mieter bei Auszug anstelle vermeintlich geschuldeter Schönheitsreparaturen vornimmt. (Leitsatz der Redaktion)BGH31.01.2012
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V ZR 272/10 - Vorkaufsrecht auch bei kaufähnlicher Vertragsgestaltung; Einbringung eines vorkaufsrechtsbelasteten Grundstücks durch Verpflichteten in eine von ihm beherrschte Gesellschaft und anschließender Weiterverkauf; PaketverkaufLeitsatz: Bringt der Verpflichtete die mit einem Vorkaufsrecht belastete Sache in eine von ihm beherrschte Gesellschaft ein und überträgt er anschließend die Gesellschaftsanteile entgeltlich an einen Dritten, kann eine den Vorkaufsfall auslösende kaufähnliche Vertragsgestaltung vorliegen. Der Verpflichtete kann die Erstreckung des Vorkaufs auf andere Gegenstände als diejenigen, auf die sich das Vorkaufsrecht bezieht, nicht schon deshalb verlangen, weil ein Verkauf im „Paket" für ihn vorteilhaft ist, sondern nur dann, wenn sich infolge der Trennung der vorkaufsbelasteten Sache kein adäquater Preis für die verbleibenden Gegenstände erzielen lässt.BGH27.01.2012
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VII ZR 154/10 - Immobilien-Rückabwicklung; Berücksichtigung geltend gemachter AfA; großer Schadensersatz; Steuernachforderung; Schrottimmobilien; VermögensnachteilLeitsatz: a) Werden bei der Rückabwicklung eines Immobilienerwerbs im Wege des großen Schadensersatzes die Anschaffungskosten dadurch zurückgewährt, dass der Erwerber von seiner Darlehensverbindlichkeit gegenüber der finanzierenden Bank befreit wird, und haben sich die Anschaffungskosten als Absetzung für Abnutzung steuerrechtlich ausgewirkt, fließen dem Erwerber als Werbungskosten geltend gemachte Aufwendungen zu, die als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern sind. b) Diese Steuerverbindlichkeit ist bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs zu berücksichtigen, soweit der Erwerber sich die erzielten Steuervorteile anrechnen lässt (Fortführung von BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - VII ZR 215/06, BauR 2008, 1450 = ZfBR 2008, 669).BGH26.01.2012
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VII ZR 19/11 - Vergütung für ersatzlos entfallene Leistungspositionen; Nullpositionen; Äquivalenzstörung; EinheitspreisvertragLeitsatz: In ergänzender Auslegung eines VOB/B-Einheitspreisvertrages kann der Auftragnehmer eine Vergütung für ersatzlos entfallene Leistungspositionen (Nullpositionen) nach Maßgabe des § 2 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B verlangen, wenn ein Fall der vom Regelungsgehalt dieser Vertragsklausel erfassten Äquivalenzstörung vorliegt.BGH26.01.2012
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XII ZB 479/11 - Verzicht auf wirtschaftlich nachteiliges Wohnungsrecht durch Betreuer; Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts; verbotene SchenkungLeitsatz: 1. Zum beabsichtigten Verzicht des Betreuers auf ein zugunsten des Betreuten bestelltes Wohnungsrecht, welches dieser nicht mehr nutzen kann. 2. Die Aufgabe eines dinglichen Wohnungsrechts, das für den Berechtigten nur mit Vermögensnachteilen (Hausgelder, Betriebskosten) ohne eigene Nutzungsmöglichkeit verbunden ist, stellt keine nach § 1804 BGB verbotene Schenkung dar. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)BGH25.01.2012
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VIII ZR 236/10 - Preisänderungsrecht bei Gastarifen; Tarifkunde; Erdgas; PreiserhöhungLeitsatz: a) Die Aussetzung des Verfahrens ist in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO auch ohne gleichzeitiges Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union grundsätzlich zulässig, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beantwortung derselben Frage abhängt, die bereits in einem anderen Rechtsstreit dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt wurde (Anschluss an BAG, NJW 2011, 1836; BAG, Beschlüsse vom 5. Juni 1984, 3 AZR 168/81, juris Rn. 2 f.; vom 6. November 2002, 5 AZR 279/01 [A], juris; BPatG, GRUR 2002, 734 f.; Fortführung von BGH, Beschlüsse vom 25. März 1998 - VIII ZR 337/97, NJW 1998, 1957; vom 18. Juli 2000 - VIII ZR 323/99, RdE 2001, 20; vom 30. März 2005 - X ZB 26/04, BGHZ 162, 373, 378; BVerfG, NJW 2000, 1484, 1485). b) Eine Aussetzung nach § 148 ZPO (analog) ist auch im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren möglich (Anschluss an BGH, Beschluss vom 6. April 2004 - X ZR 272/02, BGHZ 158, 372, 374 f.).BGH24.01.2012
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VIII ZR 235/11 - Schriftform für vereinbarten Ausschluss der Eigenbedarfskündigung bei Austausch des MietobjektsLeitsatz: Der Verzicht des Vermieters auf das Recht, das Wohnraummietverhältnis wegen Eigenbedarfs zu kündigen, bedarf der Schriftform, wenn der Verzicht für mehr als ein Jahr gelten soll. Das gilt auch dann, wenn durch Austausch des Mietobjekts ein neues Mietverhältnis begründet wird und die Parteien lediglich die Fortgeltung der Bestimmungen des vorherigen Mietverhältnisses ohne Einhaltung der Schriftform vereinbaren. (Leitsatz der Redaktion)BGH24.01.2012