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Urteil Vergütung für ersatzlos entfallene Leistungspositionen
Schlagworte
Vergütung für ersatzlos entfallene Leistungspositionen; Nullpositionen; Äquivalenzstörung; Einheitspreisvertrag
Leitsatz
In ergänzender Auslegung eines VOB/B-Einheitspreisvertrages kann der Auftragnehmer eine Vergütung für ersatzlos entfallene Leistungspositionen (Nullpositionen) nach Maßgabe des § 2 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B verlangen, wenn ein Fall der vom Regelungsgehalt dieser Vertragsklausel erfassten Äquivalenzstörung vorliegt.
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