Urteil Vorkaufsrecht auch bei kaufähnlicher Vertragsgestaltung
Schlagworte
Vorkaufsrecht auch bei kaufähnlicher Vertragsgestaltung; Einbringung eines vorkaufsrechtsbelasteten Grundstücks durch Verpflichteten in eine von ihm beherrschte Gesellschaft und anschließender Weiterverkauf; Paketverkauf
Leitsätze
Bringt der Verpflichtete die mit einem Vorkaufsrecht belastete Sache in eine von ihm beherrschte Gesellschaft ein und überträgt er anschließend die Gesellschaftsanteile entgeltlich an einen Dritten, kann eine den Vorkaufsfall auslösende kaufähnliche Vertragsgestaltung vorliegen.
Der Verpflichtete kann die Erstreckung des Vorkaufs auf andere Gegenstände als diejenigen, auf die sich das Vorkaufsrecht bezieht, nicht schon deshalb verlangen, weil ein Verkauf im „Paket" für ihn vorteilhaft ist, sondern nur dann, wenn sich infolge der Trennung der vorkaufsbelasteten Sache kein adäquater Preis für die verbleibenden Gegenstände erzielen lässt.
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