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Urteil Halterhaftung für unberechtigtes Parken auf fremdem Grundstück


Schlagworte

Halterhaftung für unberechtigtes Parken auf fremdem Grundstück

Leitsatz

Überlässt der Halter sein Fahrzeug einer anderen Person zur Benutzung im Straßenverkehr, ist er Zustandsstörer, wenn es unberechtigt auf einem fremden Grundstück abgestellt wird. Auch nach Beendigung der Störung kann er Schuldner eines Unterlassungsanspruchs sein.

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