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Suchergebnis Urteilssuche (231 - 240 von 268)

  1. VG 14 A 282.81 - Eindringen von Feuchtigkeit; Altbauwohnraum; Mietsenkung; Wohnungsmangel; Feuchtigkeit; Regenwasser
    Leitsatz: Wenn durch vom Dach eindringendes Regenwasser die Wand eines Raumes feucht ist und Verfleckungen zeigt, ist eine Mietsenkung gem. Nr. 16 c der Anlage 1 zu § 5 Abs. 1 Mietsenkungsgesetz zulässig.
    VG Berlin
    01.02.1983
  2. VG 14 A 123.82 - Preisgebundener Altbauwohnraum; Altbauwohnraum; Preisbindung; Kriegsschäden
    Leitsatz: Zur Frage der Bezugsfertigkeit von Altbauwohnungen.
    VG Berlin
    31.01.1983
  3. VG 14 A 42.82 - Verstärkung von Gasversorgungsleitungen; Altbauwohnraum; Modernisierungszuschlag; Gassteigeleitung; Wohnwertverbesserung
    Leitsatz: Die Verstärkung der Gassteigeleitung als Modernisierung in einem besonders gelagerten Fall.
    VG Berlin
    24.01.1983
  4. VG 14 A 245.81 - Altbauräume mit Doppeleignung; Altbauwohnraum; Preisbindung; Wohnzwecke, Gewerbezwecke; Nutzungsänderung; Zweckbestimmung
    Leitsatz: 1. Zur Frage der Preisbindung von Altbauräumen, die nach Anlage und Ausstattung nicht eindeutig als Wohn- oder Gewerberäume einzuordnen sind. 2. Altbauräume mit Doppeleignung unterliegen der Mietpreisbindung, wenn sie zu Wohnzwecken genutzt werden.
    VG Berlin
    17.01.1983
  5. VG 14 A 289.81 - Ausschluß von Mieterhöhungen zum 1. Juli 1977 für Wohnungen mit Außentoilette; Mietpreisbindung, Altbau; Stichtagsmiete; Mieterhöhung, Ausschluß; Außentoiletten
    Leitsatz: Der durch die 1. MieterhöhungsVO gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 10. BMG erfolgte Ausschluß von der Grundmieterhöhung zum 1. Juli 1977 für Wohnungen mit Außentoiletten, die von mehr als einer Mietpartei benutzt wurden, war durch die Ermächtigungsnorm gedeckt.
    VG Berlin
    17.01.1983
  6. 9 ReMiet 4/83 - Eigenbedarfskündigung bei Genossenschaftswohnung; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung; Eigenbedarfskündigung; berechtigtes Interesse; Tod des Mieters; Familienangehöriger; Baugenossenschaft, gemeinnützige; Genossenschaftswohnung; Unterbelegung
    Leitsatz: Eine gemeinnützige Baugenossenschaft kann einem Mitglied, das als Einzelperson gemäß § 569 a Abs. 2 BGB wirksam in ein Mietverhältnis über ein Einfamilienhaus eingetreten ist, nicht nach § 564 b Abs. 1 BGB mit der Begründung kündigen, sie benötige das Haus zur Vermietung an wohnungsuchende kinderreiche Familien.
    OLG Karlsruhe, 9. Zivilsenat Freiburg
    23.12.1983
  7. 9 ReMiet 3/83 - besondere Befreiung Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: Die Besonderheiten des Einzelfalles können ergeben, daß der vertraglich zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtete Mieter von dieser Pflicht ersatzlos befreit ist. (Nichtamtlicher Leitsatz, Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt)
    OLG Karlsruhe, 9. Zivilsenat Freiburg
    23.12.1983
  8. 20 RE Miet 3/83 - Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit; Mieterhöhungsverlangen; Kappungsgrenze; Werkswohnung
    Leitsatz: Aus der Begründung des Vorlagebeschlusses muß erkennbar sein, aufgrund welcher tatsächlichen und rechtlichen Würdigung das Landgericht die Vorlagefrage als entscheidungserheblich ansieht. (Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt.)
    OLG Frankfurt
    20.12.1983
  9. 9 ReMiet 2/83 - Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Begründet der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 2 MHG (alter und neuer Fassung) mit dem Hinweis auf entsprechende Entgelte für drei andere Wohnungen, so ist dieses Mieterhöhungsverlangen nicht deshalb als ganzes unwirksam, weil der Mietzins für eine dieser Wohnungen unter dem verlangten Mietzins liegt, es sei denn, der Mietzins für diese Wohnung liege außer jedem Verhältnis zu dem verlangten Mietzins. Das Mieterhöhungsverlangen ist jedoch der Höhe nach insoweit unwirksam, als der Mietzins für diese Wohnungen überschritten ist.
    OLG Karlsruhe, 9. Zivilsenat in Freiburg
    15.12.1983
  10. 20 REMiet 2/83 - Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; Überholung durch Rechtsentscheid; Divergenzvorlage; Mieterhöhung; Kappungsgrenze
    Leitsatz: Eine Vorlage wegen grundsätzlicher Bedeutung der zu entscheidenden Rechtsfrage ist unzulässig, wenn in dem Zeitpunkt, in dem das angerufene Gericht über diese sachlich zu entscheiden hat, die vorgelegte Rechtsfrage durch einen Rechtsentscheid bereits beantwortet ist. Sie kann nicht bereits deshalb, weil das vorlegende Landgericht die vorgelegte Rechtsfrage anders als in dem ihm unbekannten Rechtsentscheid geschehen, entscheiden wollte, in eine Vorlage wegen beabsichtigter Abweichung von einem Rechtsentscheid umgedeutet werden.
    OLG Frankfurt
    14.12.1983