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Urteil Altbauräume mit Doppeleignung
Schlagworte
Altbauräume mit Doppeleignung; Altbauwohnraum; Preisbindung; Wohnzwecke, Gewerbezwecke; Nutzungsänderung; Zweckbestimmung
Leitsatz
1. Zur Frage der Preisbindung von Altbauräumen, die nach Anlage und Ausstattung nicht eindeutig als Wohn- oder Gewerberäume einzuordnen sind.
2. Altbauräume mit Doppeleignung unterliegen der Mietpreisbindung, wenn sie zu Wohnzwecken genutzt werden.
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