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Urteil besondere Befreiung Schönheitsreparaturen
Schlagworte
besondere Befreiung Schönheitsreparaturen
Leitsatz
Die Besonderheiten des Einzelfalles können ergeben, daß der vertraglich zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtete Mieter von dieser Pflicht ersatzlos befreit ist.
(Nichtamtlicher Leitsatz, Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt)
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