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Urteil Eigenbedarfskündigung bei Genossenschaftswohnung
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung bei Genossenschaftswohnung; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung; Eigenbedarfskündigung; berechtigtes Interesse; Tod des Mieters; Familienangehöriger; Baugenossenschaft, gemeinnützige; Genossenschaftswohnung; Unterbelegung
Leitsatz
Eine gemeinnützige Baugenossenschaft kann einem Mitglied, das als Einzelperson gemäß § 569 a Abs. 2 BGB wirksam in ein Mietverhältnis über ein Einfamilienhaus eingetreten ist, nicht nach § 564 b Abs. 1 BGB mit der Begründung kündigen, sie benötige das Haus zur Vermietung an wohnungsuchende kinderreiche Familien.
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