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  1. 8 C 433/82 - Heizkostenabrechnung; Heizkostenabrechnung/Vorwegabzug; Heizkostenabrechnung/Angaben; Vorwegabzug/Heizkostenabrechnung
    Leitsatz: Die Bekl. wird verurteilt, für die Heizperiode 1980/81 dem Kl. eine Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten für die von ihm gemietete Wohnung im Hause N.-Straße 14, Berlin 19 zu erteilen, welche zu dem Vorwegabzug den Grund und den Maßstab desselben enthält, sowie auf der Grundlage dieser Vorwegabzugberechnung folgende weitere Angaben: 1. Umfang und Kosten des Brennstoffverbrauchs unter Berücksichtigung von dem Anfangsbestand, dem Verbrauch und dem Endbestand; 2. Die Kosten des Betriebsstroms; 3. Die Kosten der Wartung; 4. Etwaige weitere umlagefähige Kosten (insbesondere Kosten der meßtechnischen Ausstattung); 5. Die Summe der Kosten zu 1) bis 4) und die Differenz nach Abzug des Vorwegabzuges; 6. Die aufgeschlüsselte Berechnungsgrundlage zur Bemessung des Anteils der Heiz- und der Warmwasserkosten; 7. Die Aufteilung des Betrages zu 5) gemäß der Berechnung zu 6) in Heizkosten und Warmwasserkosten; 8. a) den Maßstab zur Umlegung der Heizkosten nach beheizter Fläche und erfaßtem Wärmeverbrauch, b) aa) die Größe der gesamten beheizten Fläche der Wohnanlage, bb) die Größe der Fläche der beheizten Räume des Kl., cc) die Höhe der Kosten, die nach dem Verhältnis der vorstehenden Angaben auf die Wohnung des Kl. entfallen; 9. Etwaige - im einzelnen aufgeschlüsselte - Kosten, die ausschließlich der Warmwasserversorgung zuzurechnen sind; 10. Die Summe der Beträge zu 8) und 9); 11 a) Den Anteil der Warmwasserkosten, der nach der Wohnfläche umgelegt wird, nebst den Angaben entsprechend Ziffer 8 b), b) sowie den Anteil der Warmwasserkosten, der nach Verbrauch umgelegt wird, aa) die Menge des insgesamt verbrauchten Warmwassers, bb) die Menge des vom Kl. verbrauchten Wassers, cc) die Höhe der Kosten, die nach dem Verhältnis von aa) und bb) auf die Wohnung des Kl. entfallen, dd) die Summe von a) und b); 12. Die Summe der Kosten zu 8 b) cc) und 11 c; 13. Die Summe der vom Kl. tatsächlich gezahlten Vorschüsse; 14. Den Betrag des Guthabens, das sich aus 12) und 13) zugunsten des Kl. oder der Bekl. ergibt.
    AG Charlottenburg
    04.02.1983
  2. 11 C 483/82 - Leuchtreklame; Mietgebrauch/Beeinträchtigung durch Leuchtreklame; Ortsüblichkeit/Leuchtreklame; Leuchtreklame/Beeinträchtigung des Mieters; Nachtruhe/Störung durch Leuchtreklame; Reklamebeleuchtung/Mangel der Mietsache; Mangel der Mietsache/Leuchtreklame; Mangelbeseitigungsanspruch/Leuchtreklame; Mieteranspruch/Beseitigung einer Leuchtreklame; Mängelbeseitigungsanspruch/kein Ausschluß durch Ortsüblichkeit der störenden Anlage
    Leitsatz: Der Mieter kann die Beseitigung einer nach Vertragsabschluß installierten störenden Leuchtreklame vom Vermieter bzw. von dem Betreiber der Leuchtreklame verlangen, auch wenn die Wohnung in einer Geschäftsstraße liegt.
    AG Neukölln
    01.02.1983
  3. 8 C 638/82 - Plakataushang; Gebrauch, vertragswidriger; Vertragsverletzung; Plakat; Transparent; Kritik des Mieters
    Leitsatz: Zur Frage, wann von Mietern ausgehängte Transparente oder Plakate einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache darstellen.
    AG Charlottenburg
    14.01.1983
  4. 2 C 587/82 - Modernisierung; Zumutbarkeit/von Modernisierungsarbeiten; Duldung/von Modernisierungsmaßnahmen; Einverständnis/über Modernisierungsmaßnahmen; Kostenangebot/Voraussetzung für Modernisierung; Erhöhung des Mietzinses/Modernisierung; Modernisierungsmaßnahmen/Duldungspflicht; Härte/Mietzinserhöhung bei Modernisierung; Mietzinserhöhung für Modernisierung/Anrechnung von Wohngeld; Wohngeld/Berücksichtigung bei Mieterhöhung (Modernisierung)
    Leitsatz: Verlangt der Vermieter die Duldung von Modernisierungsarbeiten, muß er ein in sich schlüssiges, überschaubares und fachmännisch geprüftes Konzept für die Durchführung der geplanten Maßnahmen darlegen.
    AG Schöneberg
    13.01.1983
  5. 13 C 1048/82 - Mietpreisfreigabe bei Zweifamilienhaus mit Hauswartdienstwohnung; Mietpreisbindung; Altbauwohnraum; Zweifamilienhaus; Hauswart
    Leitsatz: Zur Frage, ob Zweifamilienhäuser, die eine zusätzliche Hauswartdienstwohnung enthalten, der Mietpreisbindung für Altbauwohnungen unterliegen oder nicht.
    AG Charlottenburg
    12.01.1983
  6. 13 C 652/82 - Rückgabe der Mietsache nach Monatsbeginn (Verzug); Schadensminderungspflicht; Rückgabe, verspätete; Verzugsschaden, verspätete Rückgabe der Mietsache; Mietzinsausfall, Ersatz
    Leitsatz: 1. Zur Schadensminderungspflicht des Vermieters. 2. Zur Frage der Nutzungsentschädigung, wenn der Mieter im Verlaufe eines Monats die Mietsache zurückgibt.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    10.01.1983
  7. 2 C 621/82 - Mietbürgschaft; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietkaution; Bürgschaft, selbstschuldnerische; Sicherheitsleistung
    Leitsatz: 1. Die selbstschuldnerische Bürgschaft eines Dritten zur Absicherung von Forderungen aus einem Mietverhältnis war auch unter Geltung des § 29 a Abs. 1 1. BMG a.F. zulässig. 2. Zur Rückwirkung des § 29 a Abs. 6 I. BMG (in der Fassung des 3. Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin vom 3. August 1982), wenn die Sicherheitsleistung nicht auf Schäden an der Wohnung oder Unterlassung von Schönheitsreparaturen begrenzt war.
    AG Tiergarten
    07.01.1983
  8. 6 C 665/82 - Abstellen von Kinderwagen im Treppenhaus; Eigenmacht, verbotene Flächen, gemeinschaftlich genutzte Nebenflächen Mietgebrauch Besitzrechte Zustand, vertragswidriger
    Leitsatz: Der Vermieter braucht das Abstellen eines Kinderwagens im Treppenhaus nicht zu dulden.
    AG Schöneberg
    05.01.1983
  9. 2 C 161/82 - Minderungsquote/Unbeheizbarkeit; Keller/Verkleinerung als Mangel; Mietzinsminderung/Unbeheizbarkeit; Mietminderung/Unbeheizbarkeit; Minderung des Mietzinses/Kellerverkleinerung; Unbeheizbarkeit der Wohnung/Minderungsquote; Verkleinerung des Kellers/Minderungsquote; Mietzinsminderung/Kellerverkleinerung; Mietminderung/Kellerverkleinerung; Minderung des Mietzinses/Unbeheizbarkeit; sozialer Wohnungsbau/Wohnfläche (Keller); Keller/keine Wohnfläche
    Leitsatz: 1. Ist wegen Modernisierung der Heizungsanlage während der Heizperiode die Wohnung unbeheizbar, so ist eine Mietminderung von 30 % - 50 % für den entsprechenden Zeitraum zulässig. 2. Dies gilt selbst dann, wenn dem Mieter für die Zwischenzeit elektrische Öfen ausdrücklich angeboten werden. 3. Dagegen berechtigt die Verkleinerung des zur Verfügung stehenden Kellerraumes im Sozialen Wohnungsbau nicht zur Mietminderung. 4. ...
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    05.01.1983
  10. OVG 2 B 51.83 - Bezugsfertigkeit; Beweislast; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Wiederaufbau; Wiederherstellung
    Leitsatz: 1. Die Bezugsfertigkeit einer Wohnung hängt objektiv von der Beschaffenheit der Räume und subjektiv von der Zweckbestimmung des Verfügungsberechtigten ab; an beiden Merkmalen sind Eignung und Zumutbarkeit zu messen. 2. Die Behörde ist beweispflichtig, daß eine Wohnung dem Anwendungsbereich der AMVOB unterliegt.
    OVG Berlin
    21.10.1983