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Suchergebnis Urteilssuche (231 - 240 von 384)

  1. 61 S 360/89 - Berliner Mietspiegel gilt nicht für Neubauwohnungen
    Leitsatz: Der Berliner Mietspiegel gilt nur für ehemals preisgebundene Altbauwohnungen. Er kann daher nicht zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens nach § 2 MHG für eine preisfreie Wohnung herangezogen werden.
    LG Berlin
    22.01.1990
  2. 6 S 199/89 - Härtefall; Eigenbedarf; Suizidversuch; Suizidgefahr; Parkinson; Parkinson'sche Krankheit
    Leitsatz: Hat ein Mieter wegen einer Eigenbedarfskündigung bereits einen Suizidversuch unternommen, und ist im Falle der Verurteilung des Mieters zur Räumung mit weiteren Fehlreaktionen und mit einer beschleunigten Verschlechterung des Gesundheitszustandes (Parkinson'sche Krankheit) zu rechnen, liegt eine besondere Härte vor, die eine Fortsetzung des Vertrages auf unbestimmte Zeit rechtfertigen kann.
    LG Braunschweig
    19.01.1990
  3. 7 S 6265/89 - vertragsgemäßer Gebrauch; Wäschetrocknen; Balkon; Wäschetrockenplatz; Wäsche
    Leitsatz: Der Mieter ist berechtigt, auf dem zur Wohnung gehörenden Balkon über eigens angebrachten Vorrichtungen Wäsche zu trocknen.
    LG Nürnberg-Fürth
    19.01.1990
  4. 29 S 197/89 - Kündigung; Hauswartdienstwohnung
    Leitsatz: 1. Das für das Sonderkündigungsrecht nach § 565 c Abs. 1 BGB er-forderliche Merkmal (funktionsgebundene Werkmietwohnung) liegt vor, wenn das Dienstverhältnis seiner Art nach die Überlassung des Wohnraums, der in unmittelbarer Beziehung oder Nähe zur Stätte der Dienstleistung steht, erfordert hat. 2. Kündigt der Vermieter eine Hauswartwohnung, muß er den neuen Hauswart noch nicht konkret benennen. 3. Der Vermieter handelt nicht rechtsmißbräuchlich, wenn er nicht auf eine freie Kleinwohnung zurückgreifen will, weil er als Hauswart ein Ehepaar beschäftigen möchte.
    LG Berlin
    19.01.1990
  5. 4 S 227/89 - Mängelbeseitigung; Zustimmung; Mieterhöhung; Zurückbehaltungsrecht
    Leitsatz: Hat der Mieter einen fälligen Anspruch auf Mängelbeseitigung gegen den Vermieter, so hat er bis zur Mängelbeseitigung ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Zustimmung zur Mieterhöhung.
    LG Itzehoe
    18.01.1990
  6. 14 S 15977/89 - Eigenbedarfskündigung; Vermietermehrheit; Teil der Mietwohnung
    Leitsatz: Ein Recht zur Eigenbedarfskündigung besteht auch dann, wenn einer von mehreren Vermietern Eigenbedarf nur an einem Teil der Mietwohnung geltend machen kann.
    LG München I
    17.01.1990
  7. 64 S 11/89 - Beschwerdewert:Auskunftsklage; Berufungsbegründung
    Leitsatz: 1. Der Wert der Beschwer der zur Auskunftserteilung verurteilten Partei bemißt sich nach deren Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dabei ist in erster Linie darauf abzustellen, welche Aufwendungen, Arbeitszeit und allgemeine Kosten die Auskunftserteilung mit sich bringt. 2. Der Wert der Beschwer einer zur Auskunft verurteilten Hausverwaltung ist daher in der Regel nicht höher als mit 500,- DM anzusetzen. 3. Erreicht eine zunächst unzulässige Berufung durch Erweiterung den notwendigen Wert der Beschwer, so muß die Erweiterung während der Berufungsbegründungsfrist begründet werden. Die fehlende Begründung eines selbständigen Teils einer Berufung führt zu deren Unzulässigkeit und bei Nichterreichen des notwendigen Wertes der Beschwer des begründeten Teils zur Unzulässigkeit der Berufung insgesamt.
    LG Berlin
    16.01.1990
  8. 1 S 474/89 - Mietspiegel; Übersichtstabelle; Finanzamt; Offenkundigkeit; Ortsüblichkeit; Zustimmungsverlangen; Mieterhöhung
    Leitsatz: Die Mietpreisübersicht des Finanzamts ist einem Mietspiegel nicht vergleichbar. Die Offenkundigkeit der Ortsüblichkeit eines bestimmten Mietzinses kann als Begründung des Zustimmungsverlangens zur Mieterhöhung ausreichend sein.
    LG Aurich
    12.01.1990
  9. 16 T 128/89 - Räumungsfrist; Auflage
    Leitsatz: Eine Räumungsfrist kann unter Auflagen gewährt werden.
    LG Hamburg
    11.01.1990
  10. 1 S 376/89 - Eigenbedarf; Einfamilienhaus; Sohn
    Leitsatz: Eigenbedarf ist abzulehnen, wenn der Vermieter ein ganzes Einfamilienhaus von seinem alleinstehenden Sohn nutzen lassen will, der über keinerlei Einkünfte verfügt.
    LG Köln
    11.01.1990