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Urteil Mietspiegel
Schlagworte
Mietspiegel; Übersichtstabelle; Finanzamt; Offenkundigkeit; Ortsüblichkeit; Zustimmungsverlangen; Mieterhöhung
Leitsatz
Die Mietpreisübersicht des Finanzamts ist einem Mietspiegel nicht vergleichbar.
Die Offenkundigkeit der Ortsüblichkeit eines bestimmten Mietzinses kann als Begründung des Zustimmungsverlangens zur Mieterhöhung ausreichend sein.
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