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Urteil Berliner Mietspiegel gilt nicht für Neubauwohnungen
Schlagworte
Berliner Mietspiegel gilt nicht für Neubauwohnungen
Leitsatz
Der Berliner Mietspiegel gilt nur für ehemals preisgebundene Altbauwohnungen. Er kann daher nicht zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens nach § 2 MHG für eine preisfreie Wohnung herangezogen werden.
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