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Urteil Ferienbungalow des VEB auf Nutzungsgrundstück
Schlagworte
Ferienbungalow des VEB auf Nutzungsgrundstück; Gebäudegrundbuchblatt; Sicherungsvermerk im Grundstücksgrundbuch
Leitsatz
Für Ferienbungalows, die ein VEB auf der Grundlage eines Nutzungsvertrags auf fremdem Grund und Boden errichtet hat, ist weder ein Gebäudegrundbuchblatt anzulegen noch ein Sicherungsvermerk im Grundstücksgrundbuch einzutragen (Abgrenzung zu OLG Dresden, ZOV 2001, 249).
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