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Suchergebnis Urteilssuche (1 - 10 von 671)
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1 BvL 13/96; 1 BvL 14/96; 1 BvL 15/96 - Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Rückforderung des Zinszuschlags für Lastenausgleich nach RestitutionLeitsatz: Die Rückforderung des Zinszuschlags nach § 349 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 des Lastenausgleichsgesetzes im Zuge einer Restitution nach dem Vermögensgesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar.BVerfG30.10.2002
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1 BvR 1103/02 - Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Grundrechtsträger; GbR; Verfassungsbeschwerde gegen Urteil eines LandesverfassungsgerichtsLeitsatz: 1. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann Trägerin eines Grundrechts sein und Verfassungsbeschwerde einlegen. 2. Hat das Landesverfassungsgericht ein Berufungsurteil des Landgerichts aufgehoben und zur erneuten Überprüfung zurückverwiesen, fehlt es für eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts an einer Beschwer. (Leitsätze der Redaktion)BVerfG02.09.2002
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1 BvR 2226/00 - Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Eigentumgarantie; Rechtsstaatsprinzip; Regelungslücke; Vererblichkeit des BodenreformeigentumsLeitsatz: Zur verdeckten Regelungslücke in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. (Leitsatz der Redaktion)BVerfG16.08.2002
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1 BvR 771/02 - Aufhebung; Ersatzgrundstück; Verfassungsbeschwerde; Gleichheitsgrundsatz; Eigentumsgarantie; Entschädigungsanspruch; VertrauensschutzLeitsatz: Die Aufhebung vom § 9 VermG ist verfassungsgemäß.BVerfG07.06.2002
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VerfGH 188/01 - Sex-Shop mit Videokabinen im WohnungseigentumLeitsatz: Das Grundrecht auf Eigentum gebietet es nicht, den Nachteilsbegriff in § 14 Nr. 1 WEG auf physikalische Einwirkungen wie Immissionen zu beschränken. Die öffentlich bekanntgemachte Nutzung von Teileigentum als Sex-Shop stellt eine nicht ganz unerhebliche, konkrete und objektive Beeinträchtigung der anderen Wohnungseigentümer dar, weil sie trotz ihrer gesetzlichen Erlaubtheit mit einem sozialen Unwerturteil breiter Bevölkerungskreise behaftet ist und sich negativ auf Verkehrswert und Mietpreis der übrigen Eigentumswohnungen auswirken kann. (Leitsatz der Redaktion)VerfGH Berlin06.12.2002
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VerfGH 108/02, 108 A/02 - Annahme des Eigenbedarfs bei Vorhandensein einer nicht ausreichend großen freien anderen WohnungLeitsatz: 1. Das Beharren des Eigentümers auf seinen Nutzungswunsch beim Vorhandensein einer freien anderen Wohnung ist nur dann unbeachtlich, wenn diese Wohnung nach Größe, Lage und Zuschnitt geeignet wäre, den Wohnbedarf des Eigentümers zu befriedigen. 2. Das Recht des Mieters auf Eigentum ist nicht verletzt, wenn das Gericht im Räumungsprozeß nach einer Eigenbedarfskündigung ausführlich prüft, ob ein nachvollziehbarer Selbstnutzungswunsch des Vermieters vorhanden ist und ob die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter eine Härte darstellen würde. (Leitsätze der Redaktion)VerfGH Berlin27.09.2002
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VerfGH 63/02, 63 A/02 - Zahlungseinstellung durch Sozialamt ohne Kenntnis des Mieters; rechtsmißbräuchliches Räumungsverlangen; ZahlungsverzugLeitsatz: Das Räumungsverlangen nach einer außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann treuwidrig sein, wenn das Sozialamt ohne Kenntnis des Mieters die Mietzahlungen eingestellt hatte. (Leitsatz der Redaktion)VerfGH Berlin27.09.2002
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VerfGH 124/01, 124 A/01 - Besitzrecht des Mieters als Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne; Ausschluß der Eigenbedarfskündigung bei befristetem Ausschluß des Mieterhöhungsrechts nach Instandsetzungsaufwendungen des MietersLeitsatz: 1. Jedenfalls bei einem außergewöhnlichen Vertrag mit Vereinbarung einer unverhältnismäßig günstigen Miete und Ausschluß der Mieterhöhung für einen längeren Zeitraum stellt der Besitz der Wohnung ein dem Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne gleichstehendes Recht dar. 2. Das Bestandsinteresse des Mieters bedarf nach einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters in einem solchen Fall der besonderen Würdigung durch das Gericht. (Leitsätze der Redaktion)VerfGH Berlin16.05.2002
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VerfGH 35/01 - Überhöhte Miete; Darlegung der Mangellage; gesetzlicher Richter; rechtliches GehörLeitsatz: 1. Aus dem verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatz des rechtlichen Gehörs folgt, daß ein Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen hat. Das heißt jedoch nicht, daß das Gericht sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen mit jedem Einzelvorbringen auseinandersetzen muß. 2. Lediglich die Behauptung, es habe zur fraglichen Mietzeit keine Mangellage i. S. d. § 5 WiStG vorgelegen, reicht nicht, die vom Fachgericht angenommene Vermutung eines geringen Angebots an vergleichbaren Wohnungen zu widerlegen. Um zur Beweiserhebung zu gelangen, müssen nicht nur vage Zahlen zu vermietbaren Wohnungen behauptet, sondern es muß auch mitgeteilt werden, woher die Erkenntnisse über diese Zahlen kommen. 3. Die unterschiedlichen Auffassungen verschiedener Kammern des Landgerichts Berlin zur Frage der Feststellung des Mietzinses anhand von Mietspiegeln bzw. Sachverständigengutachten zwingen aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zur Vorlage zum Rechtsentscheid. (Leitsätze der Redaktion)VerfGH Berlin21.03.2002
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III ZR 41/02 - Verkehrswert, - für KiesvorkommenLeitsatz: Ein spezieller Teilmarkt für Grundstücke über bergfreien Kiesvorkommen ist bei der Ermittlung des Verkehrswerts eines im Wege der Grundabtretung übertragenen land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks nicht anzuerkennen.BGH19.12.2002