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Suchergebnis Urteilssuche (881 - 890 von 903)

  1. 33 C 4476/98 - 67 - Kündigung; Hundehaltung; Hunde; Schäferhund
    Leitsatz: Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter aus wichtigen Grund zu kündigen, wenn dieser trotz Abmahnung die Haltung zweier Schäferhunde in einer 1-Zimmer-Wohnung fortsetzt.
    AG Frankfurt/Main
    04.06.1999
  2. 2Z BR 40/99 - Instandhaltung, Abschluß von Wartungsverträgen; Verwalterhaftung
    Leitsatz: Der Verwalter ist grundsätzlich verpflichtet, das gemeinschaftliche Eigentum regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Maßnahmen der Instandsetzung und Instandhaltung notwendig sind. Dabei ist der Verwalter grundsätzlich nicht verpflichtet, die erforderlichen Kontrollen in eigener Person durchzuführen. Ob mit der Überprüfung im Rahmen eines Wartungsvertrags ein Fachunternehmen beauftragt werden soll, haben die Wohnungseigentümer zu entscheiden.
    BayObLG
    02.06.1999
  3. 2Z BR 25/99 - Mißbrauch einer Stimmenmehrheit; Anfechtungsantrag als Feststellungsantrag; Eigentümerbeschluß; Nichtbeschluß
    Leitsatz: 1. Wird ein Antrag in der Eigentümerversammlung laut Versammlungsniederschrift mit der Stimmenmehrheit eines Wohnungseigentümers abgelehnt und erklärt der Versammlungsleiter anschließend, die Stimmen dieses Eigentümers würden wegen Mißbrauchs der Stimmenmehrheit nicht mitgezählt und der Beschlußantrag sei somit angenommen, so kommt dieser Feststellung keine rechtliche Bedeutung zu. Es fehlt an einem Eigentümerbeschluß, der mit dem Antrag auf Ungültigerklärung angefochten werden müßte oder könnte. 2. Ein Anfechtungsantrag kann aber als auf die Feststellung gerichtet ausgelegt werden, daß ein Eigentümerbeschluß mit einem bestimmten, in der Versammlungsniederschrift protokollierten Inhalt nicht zustande gekommen ist. 3. Es bleibt weiterhin offen, ob ein solcher Antrag innerhalb der Monatsfrist des § 23 Abs. 4 S. 2 WEG gestellt werden muß.
    BayObLG
    25.05.1999
  4. RE-Miet 1/99 - Mängelbeseitigungsanspruch; Verlust des Mietminderungsrechts
    Leitsatz: Die Frage, ob der Mieter trotz Verlusts seines Minderungsrechts gemäß §§ 537, 539 BGB dem Mietzinsanspruch des Vermieters im Hinblick auf den Mängelbeseitigungsanspruch gemäß § 536 BGB die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) entgegenhalten kann, hat keinen speziellen wohnraummietrechtlichen Bezug und ist daher der Beantwortung durch einen Rechtsentscheid nicht zugänglich.
    BayObLG
    10.05.1999
  5. 2Z BR 3/99 - Abberufung; Verwalter; Einberufung; Eigentümerversammlung; Unterlassen; wichtiger Grund; Kündigung; Verwaltervertrag
    Leitsatz: 1. Von dem wohnungseigentumsrechtlichen Akt der Abberufung des Verwalters ist grundsätzlich die Kündigung des Verwaltervertrags zu unterscheiden. Ein Eigentümerbeschluß über die fristlose Kündigung des Verwaltervertrags wird regelmäßig dahin auszulegen sein, daß damit auch der Verwalter abberufen wird. 2. Ein wichtiger Grund für eine Abberufung des Verwalters und eine fristlose Kündigung des Verwaltervertrags kann darin liegen, daß der Verwalter nach Entstehen der Eigentümergemeinschaft eineinhalb Jahre lang keine Eigentümerversammlung einberuft. 3. Die Abberufung des Verwalters und die fristlose Kündigung des Verwaltervertrags müssen innerhalb angemessener Frist nach Entstehen des wichtigen Grundes ausgesprochen werden.
    BayObLG
    30.04.1999
  6. 2Z BR 33/99 - Wohnungseigentum; Wohngeldforderungen in der Zwangsverwaltung; versehentliche Begleichung des Schuldsaldos der Jahresabrechnung durch Zwangsverwalter
    Leitsatz: 1. Der Zwangsverwalter hat nur die nach Anordnung der Zwangsverwaltung fällig werdenden Wohngeldforderungen als Ausgaben der Verwaltung vorab zu bestreiten. Wird nach Anordnung der Zwangsverwaltung die Jahresabrechnung beschlossen, hat der Zwangsverwalter den Schuldsaldo dieser Abrechnung mit Ausnahme derjenigen darin enthaltenen Beträge vorab zu bestreiten, die bereits vorher fällig geworden sind, sei es aufgrund eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung eines vorangegangenen Jahres, sei es über einen Wirtschaftsplan. Dies gilt auch dann, wenn der Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung vom Zwangsverwalter nicht angefochten und bestandskräftig wird (Einschränkung von BayObLGZ 1991, 93). 2. Übersieht der Zwangsverwalter, daß in einer nach der Anordnung der Zwangsverwaltung beschlossenen Jahresabrechnung auch der Schuldsaldo aus einem vorangegangenen Jahr enthalten ist, und bezahlt er deshalb den vollen Schuldsaldo, sind die Wohnungseigentümer zur Rückzahlung des auf die frühere Jahresabrechnung entfallenden Betrages wegen ungerechtfertigter Bereicherung verpflichtet.
    BayObLG
    30.04.1999
  7. 33 C 91/99 - 27 - Parabolantenne; vertragsmäßiger Gebrauch; Informationsfreiheit; Mietsicherheit; Sicherheitsleistung
    Leitsatz: Ein Vermieter darf die Erlaubnis zum Anbringen einer Parabolantenne durch seine kroatischen Mieter nicht von einer zusätzlichen Sicherheitsleistung für mögliche Schäden bei einem späteren Abbau der Antenne abhängig machen, wenn bereits eine Haftpflichtversicherungspolice vorgelegt wurde.
    AG Frankfurt/Main
    26.04.1999
  8. 2Z BR 41/99 - Schadensersatz; Heizkostenabrechnung; ordnungsgemäße Wärmeerfassung
    Leitsatz: Ein durch die nicht ordnungsmäßige Verwaltung entsprechende Heizkostenabrechnung benachteiligter Wohnungseigentümer hat einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die übrigen Wohnungseigentümer, wenn diese schuldhaft die Durchführung der unter dem Gesichtspunkt einer ordnungsmäßigen Verwaltung gebotenen und zumutbaren Maßnahmen zur Sicherstellung einer ordnungsmäßigen Wärmeerfassung unterlassen haben.
    BayObLG
    22.04.1999
  9. 2 U 106/95 - Bodenreformgrundstück; Zuteilungsanspruch; Besserberechtigter; Rückauflassung; Scheinvertrag; Strohmanngeschäft; Unrechtsmaßnahme; Erlösauskehranspruch; Verjährung; Widerspruchsfrist; Ausschlussfrist; Fristwahrung bei Benutzung von "Telefax"; Telefaxwiderspruch
    Leitsatz: 1. Die Aufforderung, in eine LPG einzutreten, ist keine, die Rückauflassung ausschließende staatliche Unrechtsmaßnahme. Das gilt auch für die Verhaftung des Bauern auf Grund einer Denunziation. 2. Die Regelungen zur Rückauflassung von Bodenreformland verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. 3. Die Eintragung einer Auflassungsvormerkung für einen Käufer hindert den Eigentümer an der Rückauflassung aus dem Gesichtspunkt der Unmöglichkeit. 4. Zum Wesen des Scheinvertrages und des "Strohmannes". 5. Zur Verjährung des Anspruchs auf Auskehr des Verkaufserlöses. 6. Die Frist zum Widerspruch gegen Verfügungen des Eigentümers ist eine Ausschlußfrist; zum Lauf der Monatsfrist und zur Fristwahrung bei Benutzung von "Telefax".
    BdrbgOLG
    01.04.1999
  10. 2Z BR 105/98 - Gebrauchsregelung; Rauchverbot; Verwalter; Verwalterkosten; Hausordnung; Gemeinschaftsordnung
    Leitsatz: 1. Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Entlastung des Verwalters, der einem Wohnungseigentümer in der Abrechnung zu hohe Verwalterkosten berechnet hat. 2. Zur Frage, ob ein Wohnungseigentümer durch gerichtliche Entscheidung ein Rauchverbot in den gemeinschaftlichen Räumen durchsetzen kann, wenn die Gemeinschaft schon eine Hausordnung mit Verhaltensregeln für solche Räume hat und der Antrag, einen entsprechenden Eigentümerbeschluß zu fassen, mit großer Mehrheit abgelehnt worden ist.
    BayObLG
    25.03.1999