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Suchergebnis Urteilssuche (871 - 880 von 903)

  1. P.St. 1409 - Rechtliches Gehör; Subsidiarität; Grundrechtsklage; Ungleichbehandlung; Mischmietverhältnis
    Leitsatz: 1. Das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte nicht, jedes Vorbringen ausdrücklich zu erwähnen, inhaltlich zu bescheiden und damit die Tatsache der Gehörsgewährung nachweisbar zu dokumentieren. 2. Der Grundsatz der Subsidiarität der Grundrechtsklage erfordert vom Antragsteller auch, seine verfassungsrechtlichen Einwendungen schon vor den Fachgerichten zu erheben, soweit ihm das möglich und zumutbar ist.
    HessStGH
    19.07.1999
  2. 2 Z BR 51/99 - Persönliche Kostenhaftung eines Verfahrensvertreters
    Leitsatz: Tritt in einem Wohnungseigentumsverfahren ein Rechtsanwalt für einen Beteiligten auf, obwohl ihm keine Vollmacht erteilt worden ist, können ihm die Verfahrenskosten auferlegt werden.
    BayObLG
    15.07.1999
  3. 2 WX 63/96 - Sondernutzungsrecht; Gemeinschaftseigentum; Toreinfahrt; Lastwagen; Miteigentumsanteil; bauliche Veränderung
    Leitsatz: Der Erwerber einer Eigentumswohnung hat den bei der Eigentumsteilung vorhandenen baulichen Zustand des Gemeinschaftseigentums hinzunehmen, selbst wenn in sein Sondernutzungsrecht eingegriffen wird.
    HansOLG Hamburg
    07.07.1999
  4. 2Z BR 30/99 - Bauliche Veränderung; Carport; Schutz vor Immissionen
    Leitsatz: Ein Wohnungseigentümer, der auf einer ihm zur Sondernutzung als Fahrzeugabstellplatz zugewiesenen Hoffläche ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer einen Carport errichtet hat, kann sich gegenüber dem Beseitigungsverlangen anderer Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht auf eine Beeinträchtigung seiner Stellplatznutzung durch vom Nachbargrundstück ausgehende Immissionen berufen.
    BayObLG
    02.07.1999
  5. 2Z BR 56/99 - China-Restaurant contra Café; Konkurrenzschutz; Zweckbestimmung
    Leitsatz: 1. Bei der Auslegung der Teilungserklärung ist das Rechtsbeschwerdegericht nicht an die Auslegung des Landgerichts gebunden. Maßgebend für die Auslegung ist der Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Leser als nächstliegende Bedeutung ergibt; was der Verfasser der Teilungserklärung gewollt hat, ist ohne Bedeutung. 2. Ist in der Teilungserklärung ein Teileigentum als Restaurant und ein anderes als Café Konditorei bezeichnet, ist die nächstliegende Bedeutung, daß damit unmittelbar miteinander konkurrierende gastronomische Betriebe verhindert werden sollen. 3. Sollte der Unterlassungsanspruch des ein China-Restaurant betreibenden Teileigentümers gegen den Betrieb eines italienischen Speiserestaurants in einem anderen, in der Teilungserklärung als Café-Konditorei beschriebenen Teileigentum verwirkt sein, ist damit nicht auch ein Unterlassungsanspruch gegen die Änderung des Betriebs in ein China Restaurant verwirkt.
    BayObLG
    02.07.1999
  6. 2 Wx 71/99 - Wohnungseigentumsgesetz; dinglicher Arrest; Arrest; einstweilige Anordnung; Wohnungseigentumsverfahren
    Leitsatz: Das Wohnungseigentumsgesetz sieht keinen dinglichen Arrest vor. Das schließt nicht aus, daß durch eine einstweilige Anordnung Wirkungen erreicht werden, die einem Arrest vergleichbar sind.
    HansOLG Hamburg
    25.06.1999
  7. 2Z BR 179/98 - Entziehung des Wohnungseigentums; erforderliche absolute Mehrheit; Abbedingung des Kopfstimmrechts
    Leitsatz: Ist in der Gemeinschaftsordnung für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums das Stimmrecht nach Köpfen abbedungen und durch das Stimmrecht nach der Größe der Miteigentumsanteile ersetzt, so gilt diese Regelung grundsätzlich nicht für die Beschlußfassung über die Entziehung des Wohnungseigentums. Offenbleibt, inwieweit § 18 Abs. 3 WEG abbedungen werden kann.
    BayObLG
    24.06.1999
  8. 2Z BR 48/99 - Bauliche Veränderung; nachteilige optische Beeinträchtigung; Holzsichtschutz
    Leitsatz: 1. Keine baulichen Veränderungen sind Maßnahmen, durch die ein dem Aufteilungsplan oder den für die Erstherstellung maßgeblichen Bauplänen entsprechender Zustand erstmalig hergestellt wird. 2. Wird der optische Gesamteindruck einer Wohnanlage durch eine Baumaßnahme verändert, kann ein Nachteil zu verneinen. sein, wenn sie aufgrund einer dichten Bepflanzung nicht sichtbar ist. 3. Ein Nachteil ist zu bejahen, wenn eine bauliche Veränderung gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt.
    BayObLG
    24.06.1999
  9. 2Z BR 19/99 - Instandsetzung, bauliche Veränderung; Vergabebeschluß
    Leitsatz: Haben die Wohnungseigentümer bestandskräftig die Sanierung von Fassade und Balkonen nach den näheren Vorgaben eines Gutachters beschlossen, so kann die Anfechtung des späteren Eigentümerbeschlusses über die Vergabe der Arbeiten nicht mehr darauf gestutzt werden, die vom Sachverständigen für notwendig oder empfehlenswert gehaltenen Sanierungsmaßnahmen seien in Wirklichkeit nicht erforderlich oder sie stellten zustimmungsbedürftige bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums dar. Die Gültigkeit des späteren Vergabebeschlusses hängt aber davon ab, daß sich die vergebenen Arbeiten im wesentlichen im Rahmen des bestandskräftig beschlossenen Sanierungsbeschlusses halten. Dies hat der Tatrichter, notfalls unter Zuziehung eines Sachverständigen durch den Vergleich von Gutachten und Ausschreibungen (Angeboten) zu ermitteln.
    BayObLG
    17.06.1999
  10. P.St. 1299 - rechtliches Gehör; Grundrechtsklage; Nichteinholung; Rechtsentscheid; Darlegungslast; Darlegungspflicht; Ausnutzen; Ausnutzung; geringes Angebot; Willkürverbot
    Leitsatz: 1. Aus der durch Art. 3 HV geschützten Menschenwürde sowie dem der HV innewohnenden Rechtsstaatsprinzip folgt, daß die Hessische Verfassung auch ohne ausdrückliche Regelung in gleicher Weise wie das Grundgesetz den Anspruch auf den gesetzlichen Richter und das Grundrecht auf rechtliches Gehör garantiert. Die landesgesetzlichen Anforderungen an die Zulässigkeit der Grundrechtsklage zu erfüllen, obliegt dem Grundrechtskl. Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs ist die erfolglose vorherige Ausschöpfung sämtlicher prozessualer und tatsächlicher Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen. Die Nichteinholung eines Rechtsentscheids kann den landesverfassungsrechlichen Anspruch auf den gesetzlichen Richter verletzen. 2. Zur Frage der Auslegung des § 5 WiStG.
    HessStGH
    09.06.1999