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Urteil Keine Pflicht des Mieters zur Ersatzvornahme
Schlagworte
Keine Pflicht des Mieters zur Ersatzvornahme; Mangelbeseitigung
Leitsätze
1. Der Mieter verliert seinen Schadensersatzanspruch wegen eines Mangels nicht schon, wenn er von seinem Recht zur Ersatzvornahme keinen Gebrauch macht.
2. Den Mieter kann allerdings ein Mitverschulden treffen, wenn die Mangelbeseitigung einfach und ihm deshalb zuzumuten ist (hier verneint).
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