« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (51 - 60 von 727)

  1. 62 S 15/03 - Berliner Mietspiegel 2000 als Beweismittel
    Leitsatz: Auch ein nicht qualifizierter Mietspiegel kann im Rahmen des Freibeweises zur Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden. Dem Berliner Mietspiegel 2000 kommt ein hoher Beweiswert zu.
    LG Berlin
    19.06.2003
  2. 62 S 159/03 - Ausschluß des Kündigungsrechtes bei Staffelmietvereinbarung
    Leitsatz: Ist in einem Mietvertrag mit Staffelmietvereinbarung vorgesehen, daß die Kündigung entgegen dem gesetzlichen Regelfall lediglich nur einmal jährlich immer zum 31. Januar des Jahres möglich sein soll, handelt es sich dabei um eine unzulässige Beschränkung des Kündigungsrechtes gemäß § 557 a Abs. 3 BGB, soweit sie sich auf einen Zeitraum von mehr als vier Jahren seit Abschluß der Staffelmietvereinbarung erstreckt. Nach Ablauf der Vierjahresfrist kann daher unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    28.08.2003
  3. 62 S 163/00 - Absetzung von Drittmitteln bei der Mieterhöhung; Kürzungsbeträge
    Leitsatz: Bei Mieterhöhungsverlangen sind Drittmittel (hier: einmalige Baukostenzuschüsse) auch dann zu berücksichtigen, wenn es sich um Vermietung einer bereits modernisierten Wohnung handelt. Der fehlende Abzug führt zur Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens.
    LG Berlin
    12.06.2003
  4. 62 S 166/03 - Einwendungen gegen Betriebskostenforderung nur nach Belegeinsicht
    Leitsatz: Ein pauschales Bestreiten von Abrechnungspositionen einer Nebenkostenabrechnung ist unbeachtlich. Für eine substantiierte Einwendung muß der Mieter gegebenenfalls die Unterlagen beim Vermieter einsehen. Eine pauschale Anforderung sämtlicher Belege ist zu unbestimmt; der Mieter muß die fehlenden Belege bezeichnen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    18.09.2003
  5. 62 S 254/03 - Kündigungsbeschränkungen wegen Wohnraumunterversorgung außer Kraft
    Leitsatz: 1. Seitdem die Zweckentfremdungsverbot-Verordnung per 1. September 2000 außer Kraft gesetzt worden ist, sind auch die Kündigungsbeschränkungen wegen Unterversorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen entfallen. 2. Der Mieter kann sich gegen die Räumungsklage widerklagend mit dem Ziel wenden, die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu verlangen (Härteeinwand). Obwohl das Gericht auch von Amts wegen über die Fortsetzung des Mietverhältnisses entscheiden kann (§ 308 a Abs. 1 ZPO), fehlt insofern nicht das Rechtsschutzbedürfnis. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    10.11.2003
  6. 62 S 256/01 - Abzug der Kürzungsbeträge während der Laufzeit des Modernisierungsvertrages; Drittmittel bei der Mieterhöhung
    Leitsatz: Kürzungsbeträge wegen der Gewährung von öffentlichen Mitteln für Modernisierung sind bei einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB regelmäßig dann nicht mehr abzuziehen, wenn die Laufzeit des Modernisierungsvertrages beendet ist; während der vertraglichen Laufzeit sind die Fördermittel in Abzug zu bringen.
    LG Berlin
    03.03.2003
  7. 62 S 256/03 - Sammelheizung bei Verwendung von Heizkörpern des Mieters; Mietspiegel
    Leitsatz: Ist die Wohnung an eine Ölzentralheizung angeschlossen, gilt sie im Sinne des Mietspiegels als mit einer Sammelheizung ausgestattet, selbst wenn Heizkörper und Rohre innerhalb der Wohnung früher vom Mieter eingebaut worden waren.
    LG Berlin
    17.11.2003
  8. 62 S 257/03 - Keine Kappungsgrenze bei Heizenergiesparmaßnahmen
    Leitsatz: Für eine Mieterhöhung aufgrund von Maßnahmen zur Einsparung von Energie gibt es keine aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot sich ergebende Obergrenze (etwa auf das Doppelte der auf die Wohnung entfallenden Heizkostenersparnis). § 559 BGB sieht derartiges nicht vor. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    30.10.2003
  9. 62 S 271/02 - Bauwerksentschädigung; Bemessung der Höhe der Entschädigung; Annahmeverzug; Nutzungsentgelterhöhung; Vorenthaltung; Nutzungsentschädigung; Garage
    Leitsatz: 1. Der Anspruch auf Entschädigung für ein vom Nutzer errichtetes Bauwerk entsteht nicht erst bei Rückgabe des Grundstückes, sondern schon zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses. 2. Die Entschädigung bemißt sich nach dem Wert des Bauwerks im Zeitpunkt der Rückgabe, im Falle des Annahmeverzuges im Zeitpunkt des Verzuges. 3. Das Nutzungsentgelt kann nicht rückwirkend erhöht werden. 4. Keine Vorenthaltung des Pachtgegenstandes bei Vorliegen von Annahmeverzug des Eigentümers.
    LG Berlin
    09.01.2003
  10. 62 S 365/02 - Zeitweiser Mietverzicht nach öffentlicher Förderung; Mieterhöhung; Staffelmietvereinbarung; vorläufige Miete
    Leitsatz: Verzichtet der Vermieter in einer Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vorläufig auf einen Teil der Miete (hier: Modernisierungsanteil nach Förderung durch öffentliche Mittel) mit der Maßgabe, daß nach Wegfall der Verzichtsgrundlagen (hier: Wegfall der mit der Förderung festgesetzten Mietobergrenze) die volle Miete zu zahlen ist, verstößt diese Vereinbarung gegen § 557 Abs. 4 BGB wegen Umgehung der Mieterhöhungsmöglichkeiten nach §§ 558 bis 560 BGB.
    LG Berlin
    09.01.2003