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Urteil Abzug der Kürzungsbeträge während der Laufzeit des Modernisierungsvertrages
Schlagworte
Abzug der Kürzungsbeträge während der Laufzeit des Modernisierungsvertrages; Drittmittel bei der Mieterhöhung
Leitsatz
Kürzungsbeträge wegen der Gewährung von öffentlichen Mitteln für Modernisierung sind bei einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB regelmäßig dann nicht mehr abzuziehen, wenn die Laufzeit des Modernisierungsvertrages beendet ist; während der vertraglichen Laufzeit sind die Fördermittel in Abzug zu bringen.
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