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Urteil Verfassungsbeschwerde


Schlagworte

Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaatsprinzip; Eigentumsgarantie; Teilkündigung von Nebenräumen

Leitsatz

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Gerichte eine Teilkündigung von Nebenräumen nach § 564 b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 BGB für den Fall für zulässig halten, daß der Vermieter die auszubauenden Räume bei gleichzeitiger Vermietung der bisher von ihm ge-nutzten Räume selbst nutzen will. (Leitsatz der Redaktion; Abgrenzung von BVerfGE GE 1992, Seite 145)

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