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Suchergebnis Urteilssuche (391 - 400 von 405)
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VG 19 A 102/91 - Abstellräume; AbgeschlossenheitsbescheinigungLeitsatz: Für notwendige Abstellräume (§ 45 Abs. 3 Satz 3 BauO Bln.) darf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG nicht erteilt werden.VG Berlin29.01.1992
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VG 13 A 413/90 - Zweckentfremdung; Wohnraumbegriff; Wohneignung; WaschraumLeitsatz: Räumen ohne Waschraum mit Badewanne oder Dusche fehlt die objektive Eignung zum dauernden Bewohnen; sie stellen deshalb keine Wohnräume im Sinne des Zweckentfremdungsrechtes dar.VG Berlin16.03.1992
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VG 10 A 349.91 - Vorverfahren; Vertretung durch Rechtsanwälte; GebührenerstattungLeitsatz: Im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren ist eine Vertretung durch Rechtsanwälte in der Regel nicht üblich und auch nicht notwendig.VG Berlin25.09.1992
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C 2 K 490/91 - Natur der Sache; rechtliche Unmöglichkeit; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlusssgrund; Ausschließungsgrund; Erbengemeinschaft; GesamthandseigentumsanteilLeitsatz: Die Rückgabe eines Grundstücks ist ausgeschlossen, weil unmöglich, wenn dazu eine bereits aufgelöste erbrechtliche Gesamthandsgemeinschaft nach § 400 ZGB wiederhergestellt werden müßte.VG Chemnitz29.10.1992
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C 3 K 398/91 - Vorläufige Einweisung; UnternehmensbegriffLeitsatz: Voraussetzungen für die vorläufige Einweisung nach § 6 a VermG. Zum Unternehmensbegriff.VG Chemnitz01.10.1992
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IV K 539/92 (VG) - Finanzierungszusage; Investitionsvorrang; Bonität eines InvestorsLeitsatz: Finanzierungszusagen eines Dritten sind nur dann geeignet, die wirtschaftliche Bonität eines Investors glaubhaft zu machen, wenn sie auf einem gegenüber demjenigen des Investors eigenständigen, wirtschaftlichen (wie z. B. bei Banken) oder auf einem öffentlichen Interesse (wie z. B. bei Subventionen) des Finanzgebers beruhen.VG Dresden09.12.1992
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II K 123/92 - Machtmissbrauch; Erbe; Vermögenseinziehung gegen Toten; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsaussschluss; SMAD-Befehl Nr. 124; SMAD-Befehl Nr. 64Leitsatz: Die gegen einen Toten gerichtete Vermögenseinziehung geht ins Leere und stellt keine Maßnahme auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage dar. Die tatsächlich den Erben treffende Enteignung beruht demzufolge auf Machtmißbrauch.VG Dresden15.01.1992
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1 K 337/91 (VG) - Überschuldung; Instandsetzungsbedarf; Unterhaltungskosten; nicht kostendeckende Mieten; Finanzierungsaufwand; Beleihungsgrenze; Wertermittlungsverfahren; Zeitwert des GrundstücksLeitsatz: Eine Überschuldung ist eingetreten, wenn die vom Eigentümer aufzubringenden notwendigen Unterhaltungskosten einschließlich des Instandsetzungsbedarfs einen Finanzierungsaufwand erfordert hätten, der den Zeitwert der Immobilie, gemessen an den gültigen Bewertungsgrundsätzen, überschritten hätte und innerhalb einer zumutbaren Zeit auch nicht durch die staatlich festgesetzten Mieten zu decken gewesen wäre.VG Dresden03.12.1992
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I K 343/91 - Unternehmensrückgabe; Ermächtigungsnorm; Quorum; Rückübertragung von Unternehmen; GesellschaftsanteileLeitsatz: § 17 Abs. 1 Satz 1 der Unternehmensrückgabeverordnung verstößt gegen Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und ist deshalb nichtig.VG Dresden20.08.1992
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1 D 146/92 - Teilungsunrecht; Rechtssicherheit; Nutzungsrechte; Machtmissbrauch; Unredlichkeit; Erwerber; Ausreiseverkauf; Zwangslage; Auswahlermessen; Kennenmüssen; Vergabepraxis; KaufpreisvorteilLeitsatz: 1. Die Anwendung von § 290 ZGB auf Nutzungsrechte, deren Inhaber republikflüchtig waren, ist Teilungsunrecht. 2. Das Vermögensgesetz will Rechtssicherheit zugunsten der Bürger herbeiführen, als diese "nicht aufgrund des Umstandes, daß sie auf den Bestand der DDR und der dort geltenden Gesetze vertrauend sich diesen Vorschriften unterworfen haben und entsprechend diesen Vorschriften Rechte erwarben, generell ihre Rechte verlieren können sollen". 3. Der Umstand, daß der Erwerber als Arzt gefördert worden ist, erfüllt nicht das Merkmal des Machtmißbrauchs. 4. Ein Irrtum des Alteigentümers, sein in der DDR verbliebener Sohn werde das Anwesen später erwerben können, löst nicht die Unredlichkeit des Erwerbers aus. 5. Der Wille zum Ausreisen allein erfüllt nicht das Merkmal einer Zwangslage. Zwangslage ist mehr als nur der allgemeine Zwang, im System der "Diktatur des Proletariats" leben zu müssen. 6. Für die Frage, ob den Erwerbern ein besonders günstiger Kaufpreis eingeräumt worden ist, kommt es nicht darauf an, ob illegal ein höherer Preis zu erzielen gewesen wäre. 7. Zur Beurteilung des Auswahlermessens. 8. Zur Frage des Kennens oder Kennenmüssens einer von Formvorschriften abweichenden Vergabepraxis.VG Greifswald03.12.1992