« zurück zur Suche
Urteil Natur der Sache
Schlagworte
Natur der Sache; rechtliche Unmöglichkeit; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlusssgrund; Ausschließungsgrund; Erbengemeinschaft; Gesamthandseigentumsanteil
Leitsatz
Die Rückgabe eines Grundstücks ist ausgeschlossen, weil unmöglich, wenn dazu eine bereits aufgelöste erbrechtliche Gesamthandsgemeinschaft nach § 400 ZGB wiederhergestellt werden müßte.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat