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Urteil Abstellräume
Schlagworte
Abstellräume; Abgeschlossenheitsbescheinigung
Leitsatz
Für notwendige Abstellräume (§ 45 Abs. 3 Satz 3 BauO Bln.) darf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG nicht erteilt werden.
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