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Urteil Zweckentfremdung
Schlagworte
Zweckentfremdung; Wohnraumbegriff; Wohneignung; Waschraum
Leitsatz
Räumen ohne Waschraum mit Badewanne oder Dusche fehlt die objektive Eignung zum dauernden Bewohnen; sie stellen deshalb keine Wohnräume im Sinne des Zweckentfremdungsrechtes dar.
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