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  1. 30 REMiet 2/91 - Mieterhöhung; Kappungsgrenze; Modernisierungskosten
    Leitsatz: Bezieht der Vermieter den Kostenaufwand für die Modernisierung einer preisfreien Mietwohnung dergestalt in ein Mieterhöhungsverfahren nach § 2 MHG ein, daß er Anhebung der Miete auf die Vergleichsmiete nach dem Standard der durch die Modernisierung verbesserten Wohnung verlangt, so sind die an sich materiell-rechtlich nach § 3 MHG umlagefähigen Modernisierungskosten bei der Berechnung der Kappungsgrenze des § 2 Abs. 1 Nr. 3 MHG auszuklammern.
    OLG Hamm
    30.12.1992
  2. VG 25 A 433.92 - Investitionsvorrangbescheid; Widerspruch; Gebietskörperschaft; Berechtigter
    Leitsatz: Kein Widerspruch mehr gegen einen auf § 3 a VermG a. F. gestützten Bescheid. Dieser ist auch heute noch an dem bei seinem Erlaß geltenden Recht zu messen. Eine Gebietskörperschaft des Beitrittsgebiets kann nicht Berechtigte im Sinne von § 2 Abs. 1 VermG n. F. sein. Kulturhistorisches Interesse allein begründet nicht den Restitutionsanspruch.
    VG Berlin
    29.12.1992
  3. VG 26 A 474.92 - Treuhandanstalt; Rechtsträgerobjekte; gesellschaftliche Organisationen; Nutzungsbeendigung; Massenorganisation; Nutzungsvertrag zur privaten Gewinnerzielung
    Leitsatz: Die Treuhandanstalt darf im Rahmen ihrer Befugnisse nach § 20 b Abs. 2 PartG-DDR die fortdauernd rechtswidrige Nutzung ehemaliger Rechtsträgerobjekte "gesellschaftlicher Organisationen" durch eine verbundene juristische Person i. S. dieser Vorschrift auch dann beenden, wenn dies zur weitgehenden Einstellung des Gewerbebetriebes dieser juristischen Person führt. Ein Anfang 1990 geschlossener Vertrag, durch den eine Massenorganisation der ehemaligen DDR (FDJ) volkseigene Immobilien, welche in ihrer Rechtsträgerschaft standen, zur Nutzung einer GmbH überlassen hat, die im wesentlichen die private Gewinnerzielung verfolgt, verstieß gegen ein gesetzliches Verbot des damals geltenden DDR-Rechts und ist daher unwirksam.
    VG Berlin
    29.12.1992
  4. 13 O 373/92 - Unterlassungsanspruch gegen Verfügungsberechtigten; Restitutionsgrundstück; einstweilige Verfügung; Verfügungsgrund; Passivlegitimation des Verwalters; Abtretung des Restitutionsanspruchs
    Leitsatz: 1. Die auf Unterlassung baulicher Maßnahmen gerichtete einstweilige Verfügung setzt eine Prüfung des Restitutionsanspruchs nur insoweit voraus, als der Hauptanspruch nicht offensichtlich unbegründet sein darf. 2. Der Hauptanspruch ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Enteignung wegen Überschuldung erfolgt war. 3. Die Abtretung des Restitutionsanspruchs ist formfrei, wenn sie vor Inkrafttreten des 2. VermRÄndG erfolgt ist. 4. Zur Passivlegitimation des Verwalters. 5. § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG gilt auch für nicht-dingliche Maßnahmen, wenn sie ihrer Natur nach geeignet sind, den Anspruch des Berechtigten nachhaltig zu beeinträchtigen. 6. Unbeachtlich ist, ob die geplante Maßnahme objektiv dem Interesse des Berechtigten entspricht. 7. Zur Zulässigkeit der Maßnahmen nach § 3 Abs. 3 Satz 2 a VermG.
    LG Berlin
    22.12.1992
  5. VG 25 A 533.92 - Anfechtungsklage; Investitionsvorrangbescheid; aufschiebende Wirkung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Investitionszweck; Anhörungsverfahren
    Leitsatz: 1. Die Anfechtungsklage gegen den Investitionsvorrangbescheid hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. 2. Keine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, nur weil der Berechtigte den Investitionszweck durch Verkauf des Grundstücks statt durch Bestellung eines Erbbaurechts verwirklichen will. 3. Zur Sicherung des Investitionszwecks durch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. 4. Zu den Anforderungen des Anhörungsverfahrens.
    VG Berlin
    21.12.1992
  6. 61 S 163/91 - Modernisierung; Heizenergieeinsparung; Schallschutz; Wirtschaftlichkeitsgebot; Aluprofilfenster
    Leitsatz: Zur Frage, wann der Einbau von Aluprofilfenstern eine duldungspflichtige Modernisierung darstellt.
    LG Berlin
    21.12.1992
  7. 61 S 242/91 - Mängelhaftung; Verschuldenshaftung; Obhutspflicht; Kontrollpflicht; Wasserrohrbruch; Folgeschaden
    Leitsatz: 1. Keine Verpflichtung des Vermieters, alte unter Putz liegende Wasserrohre ständig zu kontrollieren. 2. Verletzung der Obhutspflicht dann, wenn mehrere Rohrbrüche den eindeutigen Schluß auf eine Verrottung des ganzen Leitungssystems zulassen. 3. Zu den Voraussetzungen einer Verschuldenshaftung für nachträglich entstandene Mängel.
    LG Berlin
    20.12.1992
  8. BVerwG 7 C 16.92 - Investitionsbescheinigung; Anfechtungsklage; Rechtsschutzbedürfnis; Vorhabensänderung
    Leitsatz: Wird eine nach dem Investitionsgesetz oder nach § 3 a VermG erteilte Investitionsbescheinigung nach Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes aufgehoben, richten sich die Rechtsfolgen der Aufhebung nach § 12 Abs. 3 InVorG. Ist in derartigen Fällen der Investor Eigentümer des anmeldebelasteten Vermögenswertes geworden, so kann das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage des Berechtigten gegen die Investitionsbescheinigung allenfalls unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG entfallen. Verändert der Investor sein Vorhaben vor Abschluß des Verwaltungsverfahrens wesentlich, ist für das geänderte Konzept ein erneutes Investitionsvorrangverfahren unter Beteiligung des Anmelders durchzuführen.
    BVerwG
    18.12.1992
  9. VG 25 A 111.92 - Gebäudeeigentum; Fortbestand des Gewerbemietvertrages bei Restitution; Investitionsbewerber; Investitionsvorrangbescheid
    Leitsatz: Die Vereinbarung eines Gebäudeeigentums, für das kein Gebäudegrundbuchblatt eingerichtet worden ist, gilt nach dem 3. Oktober 1990 als endgültig fehlgeschlagen. Durch die Restitution eines Grundstücks werden subjektive Rechte eines Gewerbemieters nicht berührt. Die Rechte des Investitionsbewerbers werden im Restitutionsverfahren durch das Schicksal einer Investitionsvorrangentscheidung nicht berührt.
    VG Berlin
    18.12.1992
  10. SU 1 K 92.29 - Redlichkeit; redlicher Erwerb; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund, Ausschließungsgrund; Miterben
    Leitsatz: 1. Zur Berechtigung des Miterben. 2. Bei der Beurteilung der Redlichkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 VermG kommt es auf die Redlichkeit des heutigen Eigentümers, nicht auf die Redlichkeit früherer Voreigentümer an, sofern die Berechtigung nicht aus einem Erbgang abgeleitet wird. 3. Das bloße Wissen eines Eigentümers von der Tatsache einer früheren Enteignung führt nicht zu seiner Unredlichkeit.
    VG Meiningen
    17.12.1992