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  1. 36 O 296/97 - Eigenheimbebauung; Billigung staatlicher Stellen; Gebäudeeigentum; Nachzeichnungslösung
    Leitsatz: 1. Die Errichtung eines Einfamilienhauses durch den Nutzer aufgrund eines Pachtvertrages mit staatlicher Billigung begründet keinen Anspruch nach dem SachenRBerG. 2. Eine privatschriftliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem Nutzer, wonach dieser aufgrund des Pachtvertrages auf dem Grundstück ein Haus errichten darf, begründet kein selbständiges Gebäudeeigentum im Sinne des DDR-Rechts. 3. Das sog. Nachzeichnungsprinzip in § 3 Abs. 2 Satz 2 SachenRBerG verbietet jede Bebauung fremden Bodens, die mit staatlicher Billigung erfolgt ist, in das SachenRBerG einzubeziehen (Bestätigung BGH-Urteil vom 6.11.1996, ZOV 1997, S. 39). 4. Die Einbeziehung in das SachenRBerG im Wege der Nachzeichnungslösung des § 3 Abs. 2 Satz 2 SachenRBerG wäre ausnahmsweise nur möglich, wenn ein Enteignungsverfahren vor Beginn der Baumaßnahme nach § 2 der 2. DB zum Aufbaugesetz vom 29.9.1972 (GBl. II S. 641) in Gang gesetzt worden wäre.
    LG Berlin
    07.04.1998
  2. 311 S 230/97 - Hundehaltung; Genehmigung; Hund; Mietwohnung
    Leitsatz: Der Vermieter handelt ermessensfehlerhaft, wenn er entgegen der im Mietvertrag vorgesehenen Bestimmung die Hundehaltung generell ablehnt, ohne eine Interessenabwägung im Einzelfall vorzunehmen.
    LG Hamburg
    03.04.1998
  3. 311 S 245/97 - teilgewerbliche Nutzung; Zuschlag; Gewerbezuschlag
    Leitsatz: Die mietvertraglich eingeräumte Möglichkeit "zur teilgewerblichen Nutzung von max. 49 % der Wohnfläche" gestattet einen Zuschlag zur ermittelten ortsüblichen Wohnungsmiete nur, wenn bei Vertragsschluß eine über den ohnehin zulässigen Gebrauch der Wohnung hinausgehende (teil-) gewerbliche Nutzungsmöglichkeit ins Auge gefaßt war oder der Mieter um eine solche Nutzungsmöglichkeit nachgesucht hat.
    LG Hamburg
    03.04.1998
  4. 62 S 321/97 - Ausschlußfrist zur Klage
    Leitsatz: 1. Die Ausschlußfrist des § 6 Abs. 2 GVW ist auch nach dem 31. Dezember 1994 anzuwenden. 2. Der Mieter muß nach rechtskräftigem Abschluß eines Preisstellenverfahrens über einen Wertverbesserungszuschlag seine Rückforderungsansprüche rechtzeitig beziffern; ein Feststellungsurteil reicht nicht.
    LG Berlin
    02.04.1998
  5. 1 S 139/97 - Kündigung; aus wichtigem Grund; außerordentlich; Vertragspflichtverletzung; Vertrauensverhältnis; Beleidigung
    Leitsatz: Eine Kündigung "aus wichtigem Grunde" kommt nur als "ultima ratio" in Betracht, wenn sich das gegenseitige Vertrauensverhältnis beiderseits als völlig zerrüttet darstellt und nach einer Interessenabwägung die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar erscheint.
    LG Hildesheim
    02.04.1998
  6. 2/11 S 382/97 - Wohnungsmarkt; ausgeglichener Wohnungsmarkt; Frankfurt; Haushalt
    Leitsatz: Etwa ab Ende 1994 kann in Frankfurt/M. unter Berufung auf die Verhältniszahl von Wohnungsbestand und Haushalten nicht mehr von einem nicht ausgeglichenen Wohnungsmarkt ausgegangen werden.
    LG Frankfurt a. M.
    24.03.1998
  7. 2/11 S 57/97 - Mietpreisüberhöhung; laufende Aufwendungen; Grundstückserwerb
    Leitsatz: 1) Der Erwerber eines vermieteten Wohngrundstücks kann die durch den Kauf entstandenen Grundstücksbelastungen nicht gegenüber den Mietern geltend machen. 2) § 5 WiStG verlangt von dem Mieter nicht, ein ungekündigt bestehendes Mietverhältnis zu beenden oder die überhöhte Miete zu akzeptieren, wenn auf dem Wohnungsmarkt preisgünstigere Wohnungen angeboten werden. 3) Die Rückforderung überhöhten Mietzinses ist ausgeschlossen, wenn der Mieter in Kenntnis der Mietpreisüberhöhung zahlt, ohne einen Vorbehalt deutlich zu machen.
    LG Frankfurt a. M.
    24.03.1998
  8. 1 S 271/97 - Verwalter; Wohnungseigentumsverwalter; Maklercourtage; Vermittlungsprovision; Provision; Wohnungsvermittlung
    Leitsatz: Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage ist nicht berechtigt, eine Vermittlerprovision von dem Mieter einer Eigentumswohnung zu verlangen, wenn er im Interesse des Vermieters typische Verwalterfunktionen hinsichtlich der im Sondereigentum stehenden Wohnung wahrnimmt.
    LG Kiel
    19.03.1998
  9. 64 S 405/97 - Minderung auch von den kalten Betriebskosten; Sperrmüllabfuhr und Vorwegerfassung bei Gewerbeeinheiten
    Leitsatz: 1. Bei Schabenbefall ist - wenn keine weiteren die vertragsgemäße Nutzung darüber hinaus beeinträchtigenden Umstände vorgetragen werden - von einer Mietminderung von 10 % auszugehen. 2. Bei einem nicht näher dargelegten Schabenbefall kann jedoch nur von einem Zurückbehaltungsrecht des Mieters bis zu 40 % ausgegangen werden, so daß er im übrigen mit der Miete in Verzug gerät. 3. Die Mietminderung ist von der Bruttokaltmiete (einschließlich Betriebskosten) zu berechnen. 4. Kosten der Sperrmüllabfuhr können nur dann als Betriebskosten angesetzt werden, wenn sie laufend anfallen und der Vermieter im einzelnen darlegt, welche Anstrengungen er unternommen hat, um die Entstehung von Sperrmüll zu verhindern. 5. Verbrauchsabhängige Betriebskosten (hier: Wasserversorgung und Entwässerung), die zugleich für Gewerbe- und für Wohnraum anfallen, sind vorweg zu erfassen und getrennt umzulegen. Eine Umlage nach der Nutzfläche ist insoweit nicht zulässig.
    LG Berlin
    17.03.1998
  10. 64 S 35/97 - Zur Duldungspflicht einer Modernisierungsmaßnahme; Abwohnen der Mietermodernisierung
    Leitsatz: 1. Die Umstellung der Heizung von Einzelöfen oder Gasaußenwandheizern auf Fernwärme ist eine Modernisierungsmaßnahme i. S. d. § 541 b BGB. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter selbst eine moderne Gasetagenheizung eingebaut hat, diese aber nicht als mitvermietet gilt. 2. Die Ankündigung dieser Modernisierungsmaßnahme ist jedenfalls dann ausreichend, wenn in ihr die Maßnahmen im einzelnen beschrieben werden, die voraussichtlichen Kosten und deren Umlegung aufgeschlüsselt, die voraussichtliche Mieterhöhung berechnet und der Ankündigung eine Berechnung des Heizwärmebedarfs sowie eine Zeichnung bezüglich der Verteilung der Heizkörper und der Strangführung in der Wohnung des Mieters beigefügt ist. 3. Der Austausch eines dreiflammigen Gasherdes gegen einen elektrischen Vierplattenherd mit komfortabler Backröhre ist ebenfalls eine Wertverbesserung. 4. Der Mieter kann sich wegen vorausgegangener Mietermodernisierung nur dann auf eine Härte i. S. d. § 541 b Abs. 1 BGB berufen, wenn die selbst eingebaute Anlage noch nicht abgewohnt ist. Das ist bei Aufwendungen im Betrag einer Jahresmiete nach vier Jahren der Fall. 5. Entspricht die vorgesehene Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik, so kann der Mieter nicht verlangen, daß jene darüber hinaus individuelle Besonderheiten des Mieters berücksichtigt. Ob die technischen Betriebsvorschriften für die Anlage bei deren künftigem Betrieb eingehalten werden, ist bei der Prüfung der Duldungspflicht des Mieters gem. § 541 b Abs. 1 BGB nicht zu prüfen.
    LG Berlin
    13.03.1998