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Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; aus wichtigem Grund; außerordentlich; Vertragspflichtverletzung; Vertrauensverhältnis; Beleidigung
Leitsatz
Eine Kündigung "aus wichtigem Grunde" kommt nur als "ultima ratio" in Betracht, wenn sich das gegenseitige Vertrauensverhältnis beiderseits als völlig zerrüttet darstellt und nach einer Interessenabwägung die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar erscheint.
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