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Urteil Hundehaltung
Schlagworte
Hundehaltung; Genehmigung; Hund; Mietwohnung
Leitsatz
Der Vermieter handelt ermessensfehlerhaft, wenn er entgegen der im Mietvertrag vorgesehenen Bestimmung die Hundehaltung generell ablehnt, ohne eine Interessenabwägung im Einzelfall vorzunehmen.
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