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Suchergebnis Urteilssuche (371 - 380 von 949)

  1. 65 S 379/97 - Keine Verwirkung des Erhöhungsrechts für Betriebskosten
    Leitsatz: Eine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten nach § 4 Abs. 2 MHG ist auch nach vier Jahren möglich, wenn nicht besondere Umstände für eine Verwirkung sprechen.
    LG Berlin
    23.10.1998
  2. 85 T 70/98 - Unwirksame Haftungsbeschränkung
    Leitsatz: Eine Beschränkung der Haftung des gewerblichen Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unwirksam.
    LG Berlin
    23.10.1998
  3. 316 S 126/98 - unverzüglich; Zurückweisung; Kündigung
    Leitsatz: Die Zurückweisung einer ohne Vollmachtsnachweis erklärten Kündigung des Mietvertrags ist auch dann unverzüglich erfolgt, wenn der Kündigungsempfänger (hier: Mieter) - ohne sonstige Verzögerung - vor der Zurückweisung berechtigterweise anwaltlichen Rechtsrat eingeholt hat.
    LG Hamburg
    20.10.1998
  4. 63 S 107/98 - Kündigung des Hauswarts; Arbeitnehmer; freier Mitarbeiter
    Leitsatz: Ist in dem Hauswartdienstvertrag ein konkretes Weisungsrecht des Eigentümers nicht vorgesehen, kann der Hauswart freier Mitarbeiter und nicht Arbeitnehmer sein mit der Folge, daß die Zivilgerichte für eine Kündigungsschutzklage zuständig sind.
    LG Berlin
    20.10.1998
  5. 64 S 81/98 - Zahlungsansprüche für eine Mehrheit von Mietern
    Leitsatz: 1. Mieten mehrere Mieter gemeinsam eine Wohnung, so bilden sie in der Regel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Daher können sie die aus dem Mietverhältnis resultierenden Ansprüche (hier: Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete) grundsätzlich nur gemeinsam geltend machen.2. Eine derartige Mitmietergesellschaft wird allein durch den Auszug eines der mehreren Mitmieter grundsätzlich nicht beendet. Allerdings kann der ausscheidende Mitmieter seinen Gesellschaftsanteil auf den in der Wohnung verbleibenden Mitmieter übertragen mit der Folge, daß dieser allein die Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend machen kann. Dazu bedarf es aber einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen ausziehendem und verbleibendem Mitmieter.3. Nur in besonders gelagerten Fällen (z. B. Notgeschäftsführung oder Weigerung des anderen Mitmieters, an der Geltendmachung der Forderung mitzuwirken) kann einer der Mitmieter allein die Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend machen.4. Einer der Mitmieter kann die Ansprüche aus dem Mietverhältnis ferner dann allein geltend machen, wenn ihn der andere Mitmieter dazu ausdrücklich ermächtigt.
    LG Berlin
    16.10.1998
  6. 62 S 275/98 - Echter Zeitmietvertrag wegen Umbauarbeiten; Ermächtigung nach Verkauf
    Leitsatz: 1. Der Mieter kann keine Fortsetzung eines befristeten Mietverhältnisses verlangen, wenn schon im Mietvertrag umfangreiche Modernisierungsarbeiten mit völliger Änderung des Wohnungszuschnitts aufgeführt sind. 2. Auch der Käufer eines Grundstücks kann sich auf die Rechte bei einem solchen Mietvertrag berufen; die Vorschrift des § 410 BGB steht dem nicht entgegen.
    LG Berlin
    15.10.1998
  7. 67 S 143/98 - Hundehaltung; freies Ermessen bei Erlaubnis zur Tierhaltung; Tierhaltungsklauseln in Mietverträgen
    Leitsatz: 1. Die Klausel in einem Wohnungsmietvertrag, wonach eine Tierhaltung des Mieters der Zustimmung des Vermieters bedarf, verstößt nicht gegen das AGB-Gesetz; ist nach der Klausel die schriftliche Zustimmung erforderlich, führt das nur zur Unwirksamkeit des Schriftformerfordernisses, nicht der gesamten Klausel. 2. Ist nach den Vereinbarungen im Mietvertrag für die Tierhaltung die Zustimmung des Vermieters erforderlich, unterliegt die Erteilung oder Versagung seinem freien Ermessen auch dann, wenn bereits Hunde in der Wohnanlage geduldet werden.
    LG Berlin
    15.10.1998
  8. 327 S 79/98 - Schönheitsreparaturen; Verwalterhaftung; Abnahmeprotokoll; farbliche Gestaltung; Schuldanerkenntnis, negatives
    Leitsatz: 1. Ein Mieter kann während der Mietzeit seine Wohnung farblich gestalten, wie es seinen Vorstellungen entspricht. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat er im Rahmen seiner vertraglich übernommenen Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen die Wohnung in einen Zustand zu versetzen, der - auch was die farbliche Gestaltung betrifft - üblichen Vorstellungen entspricht (gegen KG GE 1995, 1011). 2. Ist der ungewöhnliche farbliche Zustand der Wohnung in einem bei Rückgabe der Wohnung gefertigten Abnahmeprotokoll vom Verwalter nicht beanstandet worden, und kann der Vermieter deswegen keine Ansprüche mehr gegenüber dem Mieter geltend machen, so ist der Verwalter schadensersatzpflichtig.
    LG Hamburg
    15.10.1998
  9. 12 S 3258/98 - Mieterhöhung; Mietspiegel; Zuschlag; Preisindex; Lebenshaltung
    Leitsatz: Das Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung ist unwirksam, wenn der Vermieter die begehrte Miete aus den Werten des Mietspiegels und einem prozentualen Zuschlag mit dem Preisindex für die Lebenshaltung begründet.
    LG München II
    13.10.1998
  10. 1 S 107/98 - Verwalter; WEG-Verwalter; Wohnungsvermittlungsgesetz; Wohnungsvermittler
    Leitsatz: Der WEG-Verwalter ist Verwalter im Sinne des WoVermittG.
    LG Kiel
    08.10.1998