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Urteil Kündigung des Hauswarts
Schlagworte
Kündigung des Hauswarts; Arbeitnehmer; freier Mitarbeiter
Leitsatz
Ist in dem Hauswartdienstvertrag ein konkretes Weisungsrecht des Eigentümers nicht vorgesehen, kann der Hauswart freier Mitarbeiter und nicht Arbeitnehmer sein mit der Folge, daß die Zivilgerichte für eine Kündigungsschutzklage zuständig sind.
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