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Urteil Mieterhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung; Mietspiegel; Zuschlag; Preisindex; Lebenshaltung
Leitsatz
Das Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung ist unwirksam, wenn der Vermieter die begehrte Miete aus den Werten des Mietspiegels und einem prozentualen Zuschlag mit dem Preisindex für die Lebenshaltung begründet.
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