Urteil Hundehaltung
Schlagworte
Hundehaltung; freies Ermessen bei Erlaubnis zur Tierhaltung; Tierhaltungsklauseln in Mietverträgen
Leitsätze
1. Die Klausel in einem Wohnungsmietvertrag, wonach eine Tierhaltung des Mieters der Zustimmung des Vermieters bedarf, verstößt nicht gegen das AGB-Gesetz; ist nach der Klausel die schriftliche Zustimmung erforderlich, führt das nur zur Unwirksamkeit des Schriftformerfordernisses, nicht der gesamten Klausel.
2. Ist nach den Vereinbarungen im Mietvertrag für die Tierhaltung die Zustimmung des Vermieters erforderlich, unterliegt die Erteilung oder Versagung seinem freien Ermessen auch dann, wenn bereits Hunde in der Wohnanlage geduldet werden.
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