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Urteil Keine Verwirkung des Erhöhungsrechts für Betriebskosten
Schlagworte
Keine Verwirkung des Erhöhungsrechts für Betriebskosten
Leitsatz
Eine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten nach § 4 Abs. 2 MHG ist auch nach vier Jahren möglich, wenn nicht besondere Umstände für eine Verwirkung sprechen.
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