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Urteil unverzüglich
Schlagworte
unverzüglich; Zurückweisung; Kündigung
Leitsatz
Die Zurückweisung einer ohne Vollmachtsnachweis erklärten Kündigung des Mietvertrags ist auch dann unverzüglich erfolgt, wenn der Kündigungsempfänger (hier: Mieter) - ohne sonstige Verzögerung - vor der Zurückweisung berechtigterweise anwaltlichen Rechtsrat eingeholt hat.
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