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63 S 198/98 - Mangellage bei Berliner Altbauten im Dezember 1995Leitsatz: In Berlin ist bei Altbauten auch bei einem Mietvertragsabschluß im Dezember 1995 von einem geringen Angebot an vergleichbaren Wohnungen auszugehen (gegen LG Berlin, 62. Kammer, GE 1998, 1211; GE 1998, 1399).LG Berlin06.11.1998
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7 S 278/98 - Schlagworte: Verwendung; notwendige Verwendungen; Reparaturkosten; Glasbruch; Mietereinbauten; WertersatzLeitsatz: 1. Hat der Mieter vergessen, die Fenster der Wohnung zu schließen, und kommt es deswegen infolge eines Orkans zu Glasbruch, sind die Reparaturkosten des Mieters keine notwendigen Verwendungen auf die Mietsache. 2. Macht der Mieter Entschädigung für Einbauten geltend, die er außerhalb der Mieträume befugt beauftragt hat, bemißt sich diese nicht am finanziellen Aufwand des Mieters, sondern an dem Wertzuwachs für den Vermieter.LG Augsburg04.11.1998
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2 S 55/98 - Mieterhöhung; Modernisierung; MieterhöhungserklärungLeitsatz: Die Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung ist unwirksam, wenn aus ihr die Zusammensetzung des Erhöhungsbetrages nicht im einzelnen und spezifiziert in allen ihren wesentlichen Positionen nachvollziehbar hervorgeht. Das gilt insbesondere für die Instandsetzungsanteile der Arbeiten und für Kürzungsbeträge aufgrund öffentlicher Finanzierungshilfen.LG Görlitz04.11.1998
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1 T 26/98 - Streitwert; MängelbeseitigungsklageLeitsatz: Der Streitwert einer Klage des Mieters auf Mängelbeseitigung bemißt sich nach dem zu schätzenden Kostenaufwand der Mängelbeseitigung.LG Siegen02.11.1998
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62 S 312/97 - Keine Mietpreisüberhöhung nach Wegfall der MangellageLeitsatz: Der Mieter hat auch dann die Ausnutzung eines geringen Angebots im Sinne des § 5 WiStG nach dem 1. September 1995 darzulegen und zu beweisen, wenn der Mietvertrag vorher abgeschlossen wurde (Ergänzung "Stichtagsurteil", GE 1998, 1211).LG Berlin29.10.1998
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65 S 223/98 - Keine Mietminderung bei asbesthaltigen FußbodenplattenLeitsatz: Sind in der Wohnung asbesthaltige Fußbodenplatten verlegt, ist der Mieter zur Minderung nur berechtigt, wenn er eine konkrete Gesundheitsgefährdung (gelöste Fasern) schlüssig darlegt.LG Berlin27.10.1998
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65 S 224/98 - Verstärkung der Steigeleitung wg. Dachausbau; Einbau von Kunststoffenstern; Austausch der Nachtstrom- gegen GasheizungLeitsatz: 1. Der Einbau einer verstärkten Elektrosteigeleitung, der nur wegen des Ausbaus der Dachgeschosses nötig wird, ist keine Modernisierung. 2. Die Ausstattung mit isolierverglasten Kunststoffrahmenfenstern (statt Kastendoppelfenstern) und einer zentral betriebenen Gasheizung (statt einer vorhandenen Nachtspeicherheizung) ist in den westlichen Bezirken Berlins nicht allgemein üblich im Sinne des § 541 b Abs. 1 Satz 3 BGB.LG Berlin27.10.1998
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64 S 161/98 - Kündigung im Zweifamilienhaus; fehlendes Bad und WohnungsbegriffLeitsatz: 1. Maßgebender Zeitpunkt für die Frage, ob es sich um ein Zweifamilien- oder Mehrfamilienhaus handelt, ist der Zustand des Hauses im Zeitpunkt der Kündigung, wenn das Mietverhältnis zu einem Zeitpunkt begründet wurde, als § 564 b BGB noch nicht galt und die Wohnung bei Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht davon betroffen war, weil sie sich auf dem Gebiet der DDR befand. 2. Eine Wohnung ohne Bad ist keine Wohnung i. S. d. § 564 b BGB.LG Berlin23.10.1998
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64 S 218/96 - Angabe der Bedarfsperson in der KündigungLeitsatz: 1. Kündigt der Vermieter/Eigentümer wegen Bedarfs für einen Angehörigen, so müssen dessen Namen und seine tatsächlichen Wohnverhältnisse im Kündigungsschreiben angegeben werden. 2. In der Erhebung einer Räumungsklage liegt im Zweifel keine erneute ordentliche Kündigung.LG Berlin23.10.1998
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64 S 224/98 - Beschaffenheitsmerkmale für Fenster und FassadeLeitsatz: 1. Der Vermieter war nicht verpflichtet, bei einer Mieterhöhung gem. § 12 MHG im einzelnen darzulegen, aus welchen Gründen die Beschaffenheitsmerkmale frei von erheblichen Mängeln waren. 2. Auch zu einer Mieterhöhung gem. § 12 MHG war eine Teilzustimmung möglich. 3. Die Mieterhöhung um volle 15 % konnte auch in einem Schritt zum 1. Januar 1997 erfolgen. War die Mieterhöhung seitens der Hausverwaltung ohne Vorlage der Vollmacht erfolgt, konnte die ohne Bevollmächtigung erfolgte Mieterhöhung noch nachträglich von dem Vermieter genehmigt werden. 4.1 Erhebliche Mängel an Fenstern i. S. d. § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2. MHG lagen nur dann vor, wenn 2/3 der Fenster des Hauses erheblich beschädigt waren. 4.2 Erhebliche Mängel an den Außenwänden i. S. d. § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MHG lagen nur dann vor, wenn 20 % der Gesamtfassadenfläche schadhaft waren.LG Berlin23.10.1998